Der Streit um gut verzinste Scala-Sparverträge der Sparkasse Ulm geht weiter. Ein Vergleichsvorschlag des Gerichts wurde abgelehnt. Foto: dpa

In der Verhandlung um gut verzinste Sparverträge ist ein Vergleich zwischen der Sparkasse Ulm und den Klägern abgelehnt worden. Nun muss das Gericht entscheiden. Das Urteil soll am 26. Januar verkündet werden.

Ulm - Im Rechtsstreit um die Kündigung lukrativer Sparverträge zwischen der Sparkasse Ulm und einem Kunden der Bank wird das Landgericht Ulm am 26. Januar ein Urteil fällen. Zuvor war ein vom Gericht vorgelegter Vergleichsvorschlag von der Sparkasse abgelehnt worden. Der Prozess gilt als richtungsweisend für mindestens 60 weitere Sparer, die ebenfalls Klage eingereicht hatten.

Hintergrund ist die derzeitige Niedrigzinsphase. Die gut verzinsten Scala-Sparverträge haben sich zu einer Last für die Ulmer Sparkasse entwickelt - die sie nun loswerden möchte. Rund 22 000 dieser Verträge hatte die Bank mit monatlichen Einzahlungen und einer Laufzeit von bis zu 25 Jahren zwischen 1993 und 2005 ausgegeben.

Mit hohen Guthaben ein Dorn im Auge

Bereits 14.000 Sparer sind auf ein Alternativangebot des Kreditinstituts eingegangen - wohl auch, weil sonst die Kündigung drohte. Rund 8000 Sparer haben abgelehnt. Etwa 4000 davon sind der Sparkasse wegen des hohen Guthabens auf ihren Sparverträgen ein Dorn im Auge. Sie haben sich nicht aus ihren Verträgen locken lassen. Etwa 60 haben die Bank verklagt.

Ihr Anwalt will vom Gericht im Kern geklärt haben, ob die Bank die Verträge durch ein Schlupfloch doch beenden kann. Zudem will er etwa wissen, ob die Sparkasse ihren Kunden eine Erhöhung der monatlichen Sparraten zu Recht verweigert hat.

In einer vorläufigen rechtlichen Beurteilung des Falles durch das Gericht deutete sich eine Niederlage für das Kreditinstitut an. Die Richter sahen keine Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung der Scala-Verträge, wie sie betonten. Auch die Weigerung der Bank, monatliche Sparraten zu erhöhen, beurteilten die Richter kritisch.

Ein Vergleich scheiterte am Nein der Sparkasse. Sie beharrte auf einer maximalen Laufzeit bis zum Jahr 2020 - sechs Jahre unter der Forderung des Klägers. Bisher unklar ist jedoch, ob einzelne Sparer in anderen Verfahren auf den Vergleich eingehen werden.

Das Urteil könnte Signalwirkung für die übrigen Kläger und die Sparer haben, die bislang nicht juristisch gegen die Bank vorgehen. Beobachter gehen davon aus, dass die Sparkasse bei einer Niederlage Berufung einlegen und durch die Instanzen ziehen wird.