In seiner Zerstörungswut demolierte der Angeklagte einen Außenspiegel. Foto: mila araujo/EyeEm – stock.adobe.com

Aus Wut infolge einer Auseinandersetzung hat ein junger Mann in Sulz den Außenspiegel eines Autos zerstört. Es war nicht das erste Mal, dass er vor Gericht stand.

Sulz - Die Tat erfolgte am späten Abend des 1. August letzten Jahres auf der Vöhringer Steige. Es entstand ein Schaden von 140 Euro. Einsichtig und schuldbewusst hat der 19-Jährige die Tat vor Gericht eingestanden. Grund sei eine heftige Auseinandersetzung mit dem Ex-Freund seiner jetzigen Freundin gewesen, so der Beschuldigte. Anstatt körperliche Gewalt anzuwenden, habe er seine aufgestaute Aggression an dem Außenspiegel der Geschädigten entladen. Diese gab an, sie habe den Schaden zunächst nicht bemerkt. Die Polizei habe sie darauf aufmerksam gemacht, erklärte die 59-Jährige im Zeugenstand.

Beschuldigter meldet Tat bei der Polizei

Am nächsten Tag, so der Beschuldigte, sei er zur Polizei gegangen und habe seine Tat gestanden. Zu diesem Zeitpunkt habe die Polizei noch keinen Kontakt mit ihm aufgenommen, teilte er auf Nachfrage der Richterin mit.

Der Beschuldigte erklärte, dass er später ein Schreiben der Geschädigten erhalten habe. Es enthielt die Forderung zur Begleichung des neu angebrachten Außenspiegels in Höhe von 140 Euro. Die Forderung ist inzwischen durch den Beschuldigten bezahlt. Dies bestätigte auch die Beschädigte. Vor Gericht nutzte der Angeklagte die Möglichkeit, sich noch persönlich zu entschuldigen.

Die Sache ist noch nicht erledigt

Fälschlicherweise ging der Angeklagte nach Zahlung der 140 Euro davon aus, dass der Fall damit erledigt sei. Doch erreichte ihn später eine Ladung. Schließlich bestünde ein Unterschied zwischen zivilrechtlicher Begleichung eines Schadens und strafrechtlicher Belangung, erklärte die Staatsanwältin.

In diesem Zusammenhang wurde die persönliche Situation des 19-Jährigen erörtert. Dieser ist dem Gericht aus früheren Verhandlungen bereits bekannt. Vom Jahr 2021 liegen die Tatbestände der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Diebstahl und Erschleichung von Leistungen im fünf Fällen vor. Im August 2022 kam es zum Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung mit Bedrohung. Dieses Verfahren wurde aber eingestellt.

Bei einem Urteil im August 2021 wurden dem jungen Mann bereits einige Auflagen wie etwa 40 Arbeitsstunden aufgebrummt. Diese seien nach einem holprigen Start, so die Richterin, ordnungsgemäß eingehalten worden.

Angeklagter soll Struktur im Leben bekommen

Im September vergangenen Jahres hatte der Beschuldigte eine Ausbildung aufgenommen, welche er aber im letzten Monat abgebrochen habe. Grund seien Differenzen mit seinem Chef gewesen. Zurzeit lebe er bei seiner Großmutter, welcher er im Gegenzug bei Haus- und Gartenarbeiten helfe.

"Es ist schon so, dass ich bei Ihnen einen Reifeprozess feststelle", so die Richterin. Sie lobte in diesem Zuge das Verhalten des Angeklagten nach der erfolgten Sachbeschädigung. Allerdings sieht sie bei dem 19-Jährigen den Bedarf nach einer festen Lebensgrundlage.

Anwendung des Jugendstrafrechts befürwortet

Die Jugendgerichtshilfe befürwortete im Verfahren die Anwendung des Jugendstrafrechts. Aus vorherigen Verhandlungen sei bekannt, dass der Angeklagte eine schwere Kindheit hatte.

Schließlich wurde der 19-Jährige der Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Der Angeklagte wurde angewiesen, innerhalb von drei Monaten bei mindestens fünf Beratungsgesprächen bei der Berufsberatung in Rottweil teilzunehmen.

Ferner wird der Angeklagte angewiesen, innerhalb von vier Monaten jeden Monat fünf Bewerbungsschreiben zu verfassen sowie am nächsten sozialen Trainingskurs des Bewährungshilfevereins Rottweil teilzunehmen und diesen abzuschließen. Zudem wurden dem Angeklagten 30 gemeinnützige Arbeitsstunden auferlegt.

Urteil ist rechtskräftig

Bei Nichterfüllung der Maßnahmen drohe ein Beugearrest. Die Maßnahmen seien deshalb engmaschig terminiert, um Struktur in das Leben des Beschuldigten zu bekommen, erläuterte die Richterin. "Als Jugendrichter muss man sich immer die Frage stellen, welche erzieherischen Maßnahmen, sofern das Jugendrecht noch Anwendung findet, zu ergreifen sind, damit der Täter keine weiteren Straftaten mehr begeht", erklärte diese. Zudem wies die Richterin den 19-Jährigen an, die Maßnahmen als Chance für einen positiven Lebenswandel zu begreifen. Es läge an ihm, nicht wieder vor Gericht zu landen. Der 19-Jährige akzeptierte das Urteil womit dieses rechtskräftig wurde.