Silvio Berlusconi Foto: dpa

Nächste Runde im sogenannten Ruby-Prozess: Geht es nach der Staatsanwaltschaft, sollte der Freispruch für Silvio Berlusconi aufgehoben werden.

Rom - Der Freispruch für Italiens Ex-Regierungschef Silvio Berlusconi im „Ruby“-Prozess soll nach dem Willen des Staatsanwalts aufgehoben werden. Die Anschuldigungen gegen den 78-Jährigen seien „komplett erwiesen“, sagte Ankläger Eduardo Scardaccione laut Nachrichtenagentur Ansa am Dienstag vor dem Kassationsgerichtshof in Rom.

Italiens höchstes Gericht muss in dritter Instanz in dem Fall entscheiden, nachdem Berlusconi in zweiter Instanz freigesprochen und in erster zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war.

Dem dreimaligen Ministerpräsidenten werden Sex mit minderjährigen Prostituierten bei den „Bunga-Bunga-Partys“ in seiner Villa und Amtsmissbrauch vorgeworfen. Mit der damals minderjährigen Marokkanerin Karima El Mahroug, genannt Ruby, soll Berlusconi Sex gegen Geld gehabt haben. Beide bestreiten das jedoch.

Eine Entscheidung könnte noch am Dienstagabend verkündet werden. Scardaccione erklärte, er halte es nicht für glaubwürdig, dass Berlusconi nichts von Rubys Minderjährigkeit gewusst habe. Damit hatten die Richter in zweiter Instanz den Freispruch für den Milliardär begründet.

Das Gericht in Rom könnte den Freispruch in dritter Instanz endgültig bestätigen oder den Fall an ein anderes Gericht zurückverweisen. Dann müsste der Prozess neu aufgerollt werden.