Die Anklagebank blieb am Dienstag leer, denn der 69-jährige Angeklagte tauchte nicht zur Verhandlung auf. Foto: Nädele

69-Jähriger erscheint nicht zur Verhandlung am Landgericht Rottweil. Pakistan oder Bietigheim-Bissingen?

Rottweil - Einen kurzen, aber dennoch interessanten Verhandlungstag erlebte man am Landgericht Rottweil. Denn die Hauptperson, der 69-jährige Angeklagte, tauchte einfach nicht auf. Zuerst wurde der Verhandlungsbeginn um eineinhalb Stunden verschoben, dann gab es nochmals eine 40-minütige Verzögerung und schließlich die Nachricht: Vom Angeklagten, der wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz, Steuerhinterziehung in sieben Fällen, falscher eidesstattlicher Versicherung, Betrug in zwei Fällen sowie versuchter Steuerhinterziehung und versuchten Betrugs in zwölf Fällen angeklagt ist, fehlt jede Spur.

Anscheinend, so berichtete die Tochter des Angeklagten seinem Verteidiger, habe er am Tag vor der Verhandlung in Pakistan einen Schlaganfall erlitten und liege dort im Krankenhaus, nicht dazu fähig, an der Verhandlung teilzunehmen. Staatsanwalt und Richter waren skeptisch. Nachdem eine Vorführung beschlossen worden war, traf man sich nach der Mittagspause wieder – allerdings ohne neue Ergebnisse.

Bei der polizeilich gemeldeten Anschrift des 69-Jährigen in Rottweil wurde nur der Hausmeister angetroffen, der allerdings etwas Interessantes zu berichten hatte: Er habe den Angeklagten am vergangenen Wochenende noch im Haus gesehen. Und das, obwohl die Tochter des Angeklagten in ihrer Aussage angab, ihren Vater bereits am vergangenen Donnerstag zum Flughafen gebracht zu haben.

Etwas ratlos waren Richter, Staatsanwalt und auch der Verteidiger. Keiner wusste, wo der Angeklagte ist – eine Vermutung: Vielleicht ist er in Bietigheim-Bissingen, dort lebt die Tochter.

Der Angeklagte soll in diesen Tagen verstärkt gesucht werden, der Richter erließ einen Haftbefehl. Seine Tochter wird noch mal genau überprüft und auch das Krankenhaus in Pakistan, wo sich der 69-Jährige angeblich von seinem Schlaganfall erholt, soll ausfindig gemacht und kontrolliert werden. "Wir gehen erst einmal nicht davon aus, dass die Tochter lügt, vielleicht ist der Angeklagte tatsächlich in Pakistan", meinte der Richter. "Aber irgendwas stimmt da nicht."

Bis der Angeklagte gefunden ist, wird die Verhandlung nicht fortgesetzt.