Auf Bücher muss niemand verzichten. Buch Greuter bietet einen umfassenden Service. Foto: pixabay

Unternehmer sagen, wie sie mit den Widrigkeiten umgehen. Ist die Entschädigung geregelt?

Rottweil - Das Coronavirus bremst viele Menschen aus. Sie dürfen nicht mehr arbeiten, dürfen das Geschäft nicht mehr so öffnen wie bislang oder müssen ganz schließen. Wie gehen Sie damit um?

Newsblog zur Ausbreitung des Coronavirus in der Region

Das Ladengeschäft der Firma Bikebox in Neufra bleibt wegen der Corona-Krise bis auf Weiteres geschlossen. Im Onlineshop unter www.bikebox-shop.de sind alle Fahrräder, E-Bikes, Kindersitze, Kinderwagen bestellbar. Der Versand aller Bestellungen läuft planmäßig, sagt Geschäftsführer Steffen Faulhaber. E-Bikes würden im Umkreis von 200 Kilometern persönlich aufgebaut geliefert. Die Werkstatt habe für Reparaturen weiterhin geöffnet, die individuelle Kundenberatung erfolge am per Telefon. Eine Videoberatung werde es auch geben.

Einnahmen an einem Tag bei Null

Ralf Graner unterhält in Rottweil ein Fotostudio. Das Gute vorneweg für ihn: Nach Rücksprache mit den Rottweiler Behörden darf das Fotostudio noch geöffnet haben. "Trotzdem hat es mich doch stärker getroffen, als ich gedacht habe", so Graner. Allein diese Woche habe er drei Absagen für Hochzeiten sowie vier größere Shootings von Agenturen erhalten. "Mit denen habe ich fest gerechnet." Abgesehen von dem täglichen Geschäft mit Pass- und Bewerbungsbildern habe er momentan keine Einnahmen. Der Donnerstag lag bei den Einnahmen bei null. "Aber ich bin zuversichtlich, dass es danach wieder weiter geht." Momentan arbeite man die offenstehenden Aufträge ab und sie räumen das Studio auf. Des Weiteren würden kleine gestalterische Umbaumaßnahmen im Studio vorgenommen. "Ich würde mich freuen, wenn der Staat uns Kleinunternehmern finanziell unter die Arme greifen würde", so Graner

"Als Neugründerin bin ich von der Schließung natürlich besonders betroffen", sagt Gabriele Glatz von "Himmelweit – Raum für Wunderbares" in Rottweil. Laufende Kosten wie Miete und Nebenkosten fielen ja trotzdem an. "Aber ich versuche, das Beste daraus zu machen." Sie sei zuversichtlich, dass die jetzige Situation dazu beitrage, dass die Menschen die wohnortnahen Einkaufsmöglichkeiten in der Rottweiler Innenstadt neu schätzen lernten und in Zukunft wieder verstärkt in Anspruch nehmen würden. "Damit meine Kunden das Angebot von Himmelweit zum Beispiel für Geschenke für die anstehenden Fest- und Feiertage wie Ostern, Kommunion oder Konfirmation weiterhin nutzen können, biete ich den Versand und die Lieferung von Geschenk-Gutscheinen und Waren an." Bestellungen können telefonisch/Whats App (0157/34 73 06 97), per E-Mail (himmelweit-bestellungen@gmx.de) oder über Instagram (@himmelweit_rottweil) und Facebook aufgegeben werden. Der Online-Shop, der ohnehin geplant war, wird nun in der Zwischenzeit mit Nachdruck vorangetrieben werden. "Die Wiedereröffnung nach Corona werde ich mich meinen Kunden mit einem Glas Sekt feiern. Jeder Kunde erhält zu seinem Einkauf außerdem dann eine Überraschung geschenkt", so Gabriele Glatz.

Veranstaltungen bis April abgesagt

Eckhart Fink von Buch Greuter sagt: "Auch, wenn unsere Häuser geschlossen haben, laufen hinter den Kulissen alle Aktivitäten weiter. Wir bleiben während der üblichen Öffnungszeiten weiterhin telefonisch unter 0741/94 29 96 40 erreichbar und kümmern uns persönlich um die Wünsche und Anliegen unserer Kundinnen und Kunden." Buch Greuter übernehme einen portofreien Versand innerhalb Deutschlands oder stelle die Ware persönlich zu. Lediglich eine Abholung in der Buchhandlung sei nicht mehr möglich. Auch per E-Mail sei man rund um die Uhr erreichbar. Lückenlos und schnell würden die Kunden über Direktlieferung durch den Online-Shop unter www.buch-greuter.de mit über fünf Millionen Büchern, Medien, Kalendern, E-Books, E-Readern, CDs, DVDs und Geschenken versorgt. Da müsse niemand Langeweile haben, nur weil er möglichst nicht mehr raus darf. Buch- und Lesetipps und alles, was weiterhin in den Filialen laufe, erfahre man über den Facebook- und Instagram-Account. Die Veranstaltungen seien bis einschließlich April abgesagt.

Viele gastronomische Betriebe haben geschlossen, nur noch eingeschränkt offen und sollen nach dem Willen der Landesregierung ab Samstag keine Gäste mehr empfangen dürfen. Essen darf indes noch geliefert werden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Hirt+Teufel in Rottweil meint zur Situation der Gaststätten: In der Gastronomie weit verbreitet seien Betriebsschließungsversicherungen oder Betriebsunterbrechungsversicherungen. Eine bloße Betriebsunterbrechungsversicherung sichere Einkommensverluste, die durch den neuen Krankheitserreger verursacht würden, grundsätzlich nicht ab. Wirtschaftlich deutlich günstiger sei die Situation allerdings, wenn an den Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung gedacht worden sei. Die dann entstehenden Einkommensverluste seien in diesem Fall grundsätzlich versichert.

In den Versicherungsbedingungen werde auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen; dort gebe es eine Öffnungsklausel für neuartige Krankheitserreger, also zum Beispiel für Covid-19. Die Höhe und der zeitliche Umfang der Entschädigung sei in den jeweiligen Versicherungsverträgen näher geregelt, sagt Rechtsanwalt Mirko Metzler von Hirt+Teufel. Wie in jedem Fall gelte auch hier, dass die Ansprüche frühzeitig geltend gemacht werden sollten.