Mitglieder der Türstehervereinigung Black Jackets sitzen im Landgericht in Rottweil mit ihren Anwälten auf der Anklagebank. Foto: Seeger

Angeblich nur das Fußvolk der Black Jackets vor Gericht. Brandanschlag auf Clubheim.

Rottweil - Der Prozess wegen eines Brandanschlags auf das Clubheim der »United Tribuns« in Lauffen bei Rottweil ist auf der Zielgeraden angelangt. Seit September verhandelt die Jugendkammer des Rottweiler Landgerichts gegen acht junge Männer, die zur Konkurrenztruppe »Black Jackets« zählten.

Die meisten haben sich inzwischen von der rockerähnlichen Vereinigung losgesagt. Dass das unter Umständen nicht so einfach ist, wie es die vor allem aus den Kreisen Tuttlingen und Rottweil stammenden Angeklagten berichteten, macht ein Schwenk zum Hechinger Landgericht deutlich. Dort beginnt heute eine Berufungsverhandlung gegen zwei »Black Jackets«-Mitglieder. Sie waren vom Amtsgericht wegen räuberischer Erpressung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Hintergrund: Die beiden sollen auf zwei Aussteiger massiv Druck ausgeübt haben. Wer der Truppe den Rücken kehrt, zahlt entweder 2000 Euro oder werde »kalt gemacht«. Vielleicht bekomme auch die Familie »Besuch«.

Auch in Rottweil waren Zahlen auf den Tisch gekommen. 500 Euro, 1000 Euro, oder einfach nur die »Kutte«, die schwarze »Club«-Jacke abgeben? Die Justiz wollte es genauer wissen. Die Antwort deutete nicht gerade auf einen festen Gebührenkatalog hin. Geregelt werde das in jedem »Chapter«, also einer Art Orts- oder Regionalgruppe, anders.

In Rottweil war man gerade dabei, solch ein eigenes Chapter aufzubauen. Bislang noch am Tropf der Kollegen in Stuttgart, wollten die Provinz-Rocker den lockeren Verbund junger Menschen, die sich für »Brüderlichkeit« begeisterten, in eine straffere Organisation gießen. Ganz freie Hand hatten die Rottweiler dabei freilich nicht. Zumal, wenn es um das Verhalten gegenüber anderen Gruppen ging. Der Brandanschlag auf das Clubheim der Gegner, eine Vergeltungsaktion für eine im Internet publik gemachte Schmähung, wurde in Stuttgart besprochen.

Im hierarchischen System ganz unten angesiedelt

Ausführen sollten ihn besonders vertrauenswürdige Mitglieder – die nicht unter Bewährung standen. So genau nahm man es mit letzterer Auflage dann aber nicht. Als die Fahrzeuge Anfang Februar 2011 Richtung Tribuns-Clubheim fuhren, saß vor allem Fußvolk darin, im hierarchischen System ganz unten angesiedelt. Im Zuge der Verhandlung zeigte sich denn auch offener Protest seitens der Angeklagten. Man wolle nicht für »die da oben« wohl den Kopf hinhalten.

Dennoch werden sie, mit einer Ausnahme, Freiheitsstrafen in einer Höhe erhalten, die keine Aussetzung zur Bewährung mehr zulässt. Eine Verständigung sieht Strafen zwischen einem Jahr und neun Monaten und vier Jahren und drei Monaten vor. Von versuchtem Mord und besonders schwerer Brandstiftung ist allerdings nicht mehr die Rede. Am Freitag wollen Staatsanwaltschaft und die zehn Verteidiger ihre Plädoyers halten.

Unterdessen haben gestern in Baden-Baden drei Mitglieder einer anderen Schwarzrock-Gruppe Bekanntschaft mit dem Landgericht gemacht. Vor der Großen Strafkammer müssen sie sich wegen Drogendelikten und illegalen Waffenbesitzes – auch von Maschinenpistolen – verantworten.