Corona-Krise: Antragsverfahren läuft

Kreis Rottweil. Das Kabinett der Landesregierung hat ein Soforthilfeprogramm beschlossen, mit dem die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bei den Soloselbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe abgefedert werden sollen. Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern des Landes werden die Prüfung der Anträge auf Soforthilfe übernehmen, heißt es in einer Pressemitteilung.

Thomas Albiez, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg, sagt: "Corona ist für die Südwestwirtschaft rasend schnell zum absoluten Prüfstein geworden. Viele Betriebe sind im Stillstand – sie brauchen sofort Unterstützung. Kosten laufen weiter, Fachkräfte müssen bestmöglich gehalten werden. Dieses Programm ist richtig, kann aber nur ein erster Schritt sein."

Mit dem Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau würden gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Die Soforthilfe sei gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und betrage für drei Monate zwischen 9000 und 30 000 Euro. Anträge könnten seit Mittwochabend online gestellt werden.

Das Verfahren laufe in zwei einfachen Schritten ab:  Die Antragsformulare würden beim Wirtschaftsministerium online in einem ersten Schritt abrufbar sein.  Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung der Anträge über einen Upload auf www.bw-soforthilfe.de. Diese würden dann an die Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet. Diese übernehmen die Plausibilitätsprüfung der Anträge und leiten diese zum Entscheid und zur Auszahlung der Hilfen an die L-Bank weiter.