32-jähriger Mann aus Tuttlingen fängt bei einer Fasnetsveranstaltung Streit an und fliegt dann auf.

Kreis Rottweil/Tuttlingen - Nach den Überfällen auf Bankautomatenkunden im Kreis Tuttlingen (wir berichteten) hat die Polizei einen 32-jährigen Mann festgenommen. Ausgerechnet die Fasnet wurde ihm zum Verhängnis.

Spürsinn, akribische Ermittlungsarbeit und Glück waren die Grundlage dafür, dass Beamte des Polizeireviers und der Kriminalpolizei Tuttlingen im Verlauf des Samstagnachmittags einen 32-jährigen Mann festnehmen konnten. Dieser steht der Mitteilung zufolge im dringenden Verdacht, seit Jahresbeginn in insgesamt vier Fällen Nutzer von Bankautomaten überfallen zu haben.

Das aggressive Verhalten des 32-Jährigen brachte die Ermittler auf dessen Spur: Der Mann hielt sich am Samstagnachmittag als Zuschauer des Fasnetsumzugs in der Tuttlinger Innenstadt auf. Während des Narrentreffens begann er mit einem Hästräger, der an dem Umzug teilnahm, grundlos einen Streit, so die Polizei. Dieser mündete darin, dass der 32-Jährige unvermittelt auf sein Gegenüber einschlug. Hästräger und Zuschauer, die den Angriff bemerkten, konnten den Schläger unter Kontrolle bringen und festhalten. Sie verständigten sofort die Polizei.

Da Beamte des Polizeireviers zur Überwachung der Fastnachtsveranstaltungen bereits verstärkt in der Innenstadt präsent waren, erreichten sie in nur wenigen Minuten den Ort der Auseinandersetzung.

Kurze Zeit später nahmen sie den 32-Jährigen – zunächst wegen des Verdachts eines Körperverletzungsdelikts – vorläufig fest. Noch an Ort und Stelle fiel dem 32-Jährigen ein Messer heraus. Bei einer Durchsuchung stellten die Beamten dann weitere Gegenstände sicher. Bei diesen handelte es sich um Maskierungsmittel und vor allem eine Pistole, die einer echten Waffe täuschend ähnlich sieht. Maskierungsmittel und Pistole stimmten mit den Tatmitteln der Überfallserie überein, bei der ein bislang unbekannter Täter in insgesamt vier Fällen Bankkunden beim Geldabheben bedroht und beraubt hatte.

Die Polizeibeamten nahmen den Tatverdächtigen mit auf die Dienststelle. Ermittler der Kriminalpolizei – Beamte der eigens für die Raubüberfälle eingerichteten Ermittlungsgruppe – durchsuchten auf richterliche Anordnung noch am Samstagnachmittag die Wohnung des Tatverdächtigen und stellten weiteres belastendes Beweismaterial sicher.

Der bereits einschlägig in Erscheinung getretene und in der Kreisstadt Tuttlingen wohnhafte Mann wurde wegen des Vorwurfs der schweren räuberischen Erpressung in mehreren Fällen dem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Dieser setzte den Haftbefehl in Vollzug und ordnete die Untersuchungshaft gegen den 32-Jährigen an.

Bei dem Tatbestand der schweren räuberischen Erpressung sieht das Strafgesetzbuch ein Mindestmaß von fünf Jahren Freiheitsstrafe vor.