Foto: Stadt Rottweil

Stadtverwaltung will AGB für Hallen ändern: Kein Aussperren der Presse bei politischen Veranstaltungen.

Rottweil - Hinter verschlossenen Türen die Kandidaten für den Wahlkampf küren – in Rottweil soll das künftig nicht mehr möglich sein. Die Stadtverwaltung schlägt am Mittwoch dem Gemeinderat eine entsprechende Änderung in den Mietbedingungen vor.

Bei politischen Veranstaltungen in einer der Hallen der Stadt müsse der Veranstalter eine Medienberichterstattung zulassen. Sei die Öffentlichkeit nicht auf diese Weise hergestellt, könne die Vermietung ausgeschlossen werden. Für dieses Ansinnen will die Verwaltung am Mittwochabend das Einverständnis der Stadträte einholen, um die Mietverträge, AGB und Benutzungsordnungen für die Stadt- und die Stallhalle, die Turnhallen in Bühlingen und der Römerschule, den Festsaal der Gymnasien und für die Räume der VHS entsprechend ändern zu können.

Städtetag gibt grünes Licht

"Bei politischen Veranstaltungen muss die Teilnahme von Vertretern der Medienberichterstattung (Fernsehen, Radio, Zeitung, Internet) gestattet sein." Dieser Passus soll dabei aufgenommen werden.

Rottweil betritt damit kein Neuland. Die Stadt Gerlingen war die erste, die auf diese Art und Weise verhindern wollte, dass politische Gruppen unter sich bleiben und Medienvertretern den Zutritt verweigern. Weitere Kommunen sind seither diesem Beispiel gefolgt. Jüngst hat der Gemeinderat in Oberndorf den Schritt vollzogen. Rechtlich abgeklopft ist das Vorgehen mit dem Städtetag, wie Fachbereichsleiter Marco Schaffert auf Anfrage erklärt.

Auf den Weg kommen soll die Änderung nun nicht über das Kleingedruckte im Mietvertrag oder hinter verschlossenen Türen des Gemeinderats – schließlich geht es ja gerade um die Öffentlichkeit. Indes: Wie Schaffert anmerkt, bleibe es natürlich weiterhin möglich, Teile der Veranstaltung für nicht öffentlich zu erklären. Und ein Veranstalter ist auch nicht gezwungen, wahllos jedes Medium oder jeden Journalisten zuzulassen.

Alle Parteien – auch AfD

Wie auch der Pressesprecher der Stadtverwaltung, Tobias Hermann, betont Schaffert, dass die Regelung für alle politischen Veranstaltungen, für alle Parteien und Wählervereinigungen gelte. Beide vermeiden es, in diesem Zusammenhang die AfD zu erwähnen. Die Alternative für Deutschland hatte etwa bei ihrem Parteitag zur Nominierung der Bundestagskandidaten Anfang Mai in Rastatt Journalisten von der Teilnahme ausgeschlossen. Das hatte bundesweit für Kritik gesorgt – und seither für einige AGB-Änderungen gesorgt.

Parteien argumentierten laut Hermann mit ihrem Auftrag zur politischen Meinungsbildung. Daher halte er es für legitim, bei solchen Veranstaltungen auf das Zulassen der Öffentlichkeit zu achten.