Nicht der Schuppen, sondern die angebaute Garage ist baufällig. Foto: Schmidt Foto: Schwarzwälder Bote

Nur ein Missverständnis: Die Hütte an der Jungbrunnenstraße muss nicht abgerissen

Nur ein Missverständnis: Die Hütte an der Jungbrunnenstraße muss nicht abgerissen werden.

Rottweil-Göllsdorf (ans). Der Betriebshof hatte recht und der Ortschaftsrat nicht minder. Der Schuppen an der Jungbrunnenstraße, der bislang vom Wanderverein als Lagerstätte genutzt wurde, muss nicht abgerissen werden. Die Empfehlung des Betriebshofs, den Schuppen abzureißen (wir berichteten), habe nie vorgelegen. Das war ein Missverständnis, erläuterte Ortsvorsteher Wolfgang Dreher in der jüngsten Sitzung des Gremiums. Das Foto, das ihm vorgelegen habe, zeigte den Schuppen, also habe er den vom Betriebshof empfohlenen Abriss mit dem Schuppen in Verbindung gebracht. Gemeint gewesen sei vom Betriebshof jedoch die an den Schuppen angebaute Garage. Diese sei baufällig und müsse abgerissen werden. Dem sei soweit auch nichts entgegenzusetzen. Kompliziert bleibt es dennoch. Die Garage befindet sich nämlich in Privatbesitz, steht aber auf öffentlichem Grund. Um ihre Verkehrssicherungspflicht zu wahren, muss die Stadt abbrechen, während der Eigentümer der Garage die Kosten zu tragen hat.