Das Omira-Milchwerk Rottweil steht vor der Abwicklung. Foto: Archiv

Vor allem Höhe der Abfindung umstritten. Bei Kammertermin im Herbst soll Entscheidung bekanntgegeben werden.

Kreis Rottweil - Sieben Mitarbeiter der Omira Rottweil klagen beim Arbeitsgericht Villingen gegen ihre Kündigung wegen der Schließung des Standortes Rottweil. Nachdem der Gütetermin erfolglos blieb, trifft man sich wieder im Herbst zum Kammertermin. Bekanntlich wird der Produktionsstandort Rottweil der Omira GmbH Ravensburg Ende Oktober stillgelegt. Den Mitarbeitern ist gekündigt worden, wogegen sie sich jetzt einige in einem Kündigungsschutzprozess zu wehren versuchen.

Die erste von sieben anberaumten Verhandlungen entwickelte sich zu einem Pilottermin. Zunächst rügte das Gericht die im Sozialplan aufgeführten Faktoren zur Bestimmung des Abfindungsbetrags. Kritisiert wurde auch die Höhe der vorgeschlagenen Abfindungen im fünf- und sechsstelligen Bereich. Eine Erhöhung schloss die Beklagtenvertreterin kategorisch aus. Ferner wurde gerügt, dass als Stichtag für die Abfindung der erste April genannt ist, man aber noch bis Herbst arbeiten lassen wolle. "Eine Stichtagsregelung ist immer ungerecht", meinte der Richter zu diesem Streitpunkt.

Nachdem die erste Verhandlung "abgearbeitet" war, wurden die anderen sechs Kläger mit ihren Anwälten in den Gerichtssaal gerufen. Der Richter erläuterte das Verfahren, und alle waren sich einig, dass man nicht zu einem schnellen Ende kommen werde. Es wurde deshalb bis zu einem Kammertermin im Herbst vertagt. Bis dahin haben die Anwälte Zeit, Aspekte des Verfahrens wie die Anhörung des Betriebsrats zu prüfen.

Bis zu einem "Omira-Tag" werden die Mitarbeiter wohl noch im Betrieb arbeiten, denn "die Produktion muss weitergehen", so der Beklagtenvertreter.