Für Feier lag Hygienekonzept vor
Er betont, dass das Rathaus die Corona-Situation durchaus ernst nimmt: "Wir beobachten die Entwicklung der Corona-Pandemie in Deutschland seit Beginn sorgfältig und derzeit wieder mit zunehmender Sorge."
Bei der Vergabe der Stadthalle sei für die Stadtverwaltung die gültige Corona-Verordnung des Landes maßgeblich. In dieser Verordnung seien die Vorgaben für Veranstaltungen geregelt, merkt Hermann an.
In Ergänzung zu diesen allgemeinen Vorgaben und zum Hygienekonzept der Stadthalle habe es für die Hochzeit am Samstag ein eigenes Hygienekonzept gegeben. Verantwortlich für dessen Umsetzung und die Einhaltung der Regeln sei immer der jeweilige Veranstalter, teilt Hermann mit. "Dies wird vertraglich bei Überlassung der Halle zwischen Stadt und Veranstalter abgesichert."
Entscheidung im Einzelfall
Wer derzeit eine Feier in der Stadthalle plane, könne sich mit seiner Anfrage an das Kulturamt wenden. Die Vergabe der Stadthalle erfolge entsprechend nach Verfügbarkeit.
Wie viele Personen dann mitfeiern dürfen, ist unterschiedlich. "Eine Entscheidung erfolgt im Einzelfall und hängt von Art und Konzeption der Veranstaltung ab. Es gelten die jeweils aktuell gültigen Bestimmungen der Corona-Verordnung", erklärt Hermann. Das Hygienekonzept werde dabei von der Stadtverwaltung in jedem Fall vorab geprüft.
Insgesamt verzeichne man im Bereich der privaten Feiern aktuell eine größere Nachfrage – aufgrund zahlreicher coronabedingter Absagen in den vergangenen Monaten, berichtet Hermann.
Interessant im Zusammenhang mit der Feier in Rottweil könnte ein Blick in den Nachbarlandkreis Tuttlingen sein. Dort hat gerade eine Hochzeitsfeier mit 85 Gästen für einen Corona-Ausbruch mit weitreichenden Folgen gesorgt. 74 positive Testergebnisse lassen sich direkt auf die Party zurückführen. Zehn Schulklassen und eine Kindergartengruppe in Tuttlingen sowie weitere Klassen und Gruppen in sieben Einrichtungen im Bereich Stockach wurden wegen positiver Fälle nach Hause geschickt. Insgesamt sind mehrere Hundert Personen in Quarantäne. Die Entwicklung führte zudem dazu, dass der Sieben-Tages-Wert über die Marke von 35 gestiegen ist. Die Kommunen waren deshalb gefordert einzuschreiten: Die zulässige Anzahl von Teilnehmern bei privaten Veranstaltungen ist nun eingeschränkt. In angemieteten Räumen sind jetzt nur 50 anstatt 100, in privaten Räumen 25 statt 50 Personen erlaubt.
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