Max Burger hätte das Verfahren wegen Verleumdung nicht gescheut. Foto: Kienzler

Stadtrat bedauert Einstellung der Ermittlungen. "Rechtsextremistische Sektierer treiben Unwesen".

Rottweil  - Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat das Ermittlungsverfahren gegen Max Burger wegen Verleumdung eingestellt (wir berichteten). Das gibt der Rottweiler FFR-Stadtrat in einer Pressemitteilung bekannt. Der Deutschlandchef der Piusbruderschaft, Franz Schmidberger, hatte wegen eines Leserbriefs Strafanzeige gegen Burger gestellt.

Ihre Ermittlungen boten der Rottweiler Staatsanwaltschaft offenbar nicht genügend Anlass zur Klageerhebung, bedauert Burger nach eigenem Bekunden, dass es nun nicht zum Gerichtsverfahren kommen wird. Der langjährige Vorsitzende der Rottweiler Kreisgrünen, sagt laut Pressemitteilung, dass sonst im Verfahren endlich aktenkundig geworden wäre, "welch üble rechtsextremistischen Sektierer hier in unserem Landkreis ihr Unwesen treiben".

Für den Stadt- und Kreisrat steht bei seiner Kritik "weniger die mittelalterlich anmutende theologische Geisteshaltung der Piusbrüder im Vordergrund". Alle deutschen Bischöfe distanzierten sich deutlich von der Piusbruderschaft St. Pius X. "Wie andere fragwürdige Sekten, ist aber auch diese weiterhin durch die Religionsfreiheit legitimiert", missbilligt Burger vielmehr, dass die "weltlich-politischen Attacken Schmidbergers, seiner reaktionären Piusbrüder und ihrer Bischöfe – darunter Holocaustleugner Richard Williamson – auf unser Gemeinwesen bisher von Staats wegen ungeahndet blieben".

Schmidberger habe sich in Publikationen der Bruderschaft dafür ausgesprochen, große Teile der grundgesetzlich geschützten Menschenrechte außer Kraft zu setzen, verweist Burger beispielhaft auf den Aufsatz "Grundsätze einer christlichen Gesellschaftsordnung", 2007 in der Zeitschrift Civitas veröffentlicht.

Darin würden Ziele eines Gottesstaates formuliert, die eindeutig im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen würden. Schmidberger vertrete beispielsweise die Ansicht, dass es "legitime Regierungen gebe, die nicht aus Wahlen hervorgegangen sind". So gehe "die Gewalt in Staat und Gesellschaft (…) nicht vom Volk (…) aus, sondern von Gott, der nur eine wahre Religion" mit einem "Naturrecht auf Existenz stiftete". Für die "falschen Religionen und Kulte", zitiert Burger weiter, wäre in einem solchen Staatswesen kein Platz, allenfalls sollten sie geduldet werden.

Schmidberger stelle nicht nur die Religionsfreiheit in Frage, darüber hinaus wolle er auch noch die politischen Parteien auflösen. Auch spreche sich Schmidberger für die Todesstrafe für Schwerverbrecher aus, denn für ihn beinhalte Strafe nicht Resozialisierung, sondern sie habe einen rächenden Charakter. Ebenso sage Schmidberger vorehelichen und außerehelichen Beziehungen den Kampf an und wolle Homosexualität aus dem öffentlichen Leben verbannen. "Hätten in unserem Land Repräsentanten nicht christlicher Religionsgemeinschaften solche Thesen formuliert, wären sie von den Medien längst als Hassprediger tituliert und vom Verfassungsschutz verboten oder zumindest beobachtet worden", glaubt Burger.