Die »Black Jackets« mit ihren rockerähnlichen Strukturen haben derzeit 24 Niederlassungen in Baden-Württemberg, eine davon in Singen. Foto: Polizei

Angehörige der "Black Jackets" sollen zwei Mitglieder, die aussteigen wollten, erpresst haben.

Hechingen/Kreis Rottweil - Zwei Angehörige der international tätigen Gruppe »Black Jackets« stehen vor dem Hechinger Amtsgericht. Sie sollen zwei Mitglieder, die im November aussteigen wollten, erpresst haben.

Die »Black Jackets« mit ihren rockerähnlichen Strukturen haben derzeit 24 Niederlassungen in Baden-Württemberg, eine davon in Singen. Laut Hechinger Staatsanwaltschaft kam es dort im November zum Krach, als sich zwei Mitglieder lossagen wollten. Die Anklage geht davon aus, dass der damalige Vizepräsident und sein Vorgänger von den Aussteigern 2000 Euro verlangten. Sie hätten gedroht, das Geld mit brachialer Gewalt einzutreiben.

Nach den Angaben der Angeklagten kann von räuberischer Erpressung keine Rede sein. Der frühere Vize-Präsident behauptete, das Abschiedsgesuch sei kein Problem gewesen. Bei der Geldforderung habe es sich um ältere Schulden gehandelt: ausstehende Mitgliedsbeiträge und nicht bezahlte Club-Kleidung. Hinzu kam ein Lösegeld wie allgemein üblich und schon beim Eintritt vereinbart.

Es tue ihm weh, wenn Mitglieder die "Familie" verlassen wollten

Der mitangeklagte »Jacket« erzählte die Geschichte ähnlich. Der 25-Jährige betonte, er sei schon seit einem Jahr nicht mehr in Singen, sondern durch den Neuaufbau einer Niederlassung in Ulm stark in Anspruch genommen. Er gab auf Nachfrage des Staatsanwalts zu, der Bruder des Deutschland-Chefs der »Black Jackets« zu sein. Er gab sich als Geschäftsmann mit Ehre und Prinzipien. Es tue ihm weh, wenn Mitglieder die »Familie« verlassen wollten, sagte er. Wer sich aus privaten Gründen verabschiede, dürfe das aber – sofern er gehe, wie er gekommen sei: »als Mann«.

Durchaus anders stellte sich das Ganze in den Berichten der vormaligen Clubkameraden dar. Als sie auf Bandenleben, »Schlägereien« und »so was« keine Lust mehr gehabt hätten, seien sie in das Clubheim zitiert worden. Dort hätten ihnen die beiden Angeklagten wechselweise gedroht, sie würden sie und ihre Familien »fertig machen«, den Kebab-Laden, den der Vater eines der beiden betreibe, stürmen und alles kurz und klein schlagen. Um Schulden oder Auslöse sei es nicht gegangen. Die 2000 Euro seien als »Strafe« verhängt worden.

Einer der zwei Abtrünnigen zahlte noch in der Nacht mit Geld, das er sich lieh. Später bedauerte er diesen Schritt jedoch und schloss sich seinem Kumpel an, der eigenen Worten zufolge, schon während des Streits im Clubheim den Entschluss gefasst hatte, den Tribut nicht zu entrichten. Der Prozess, der unter Polizeischutz eröffnet wurde, wird am Mittwoch fortgesetzt.