Wie bisher wollen die Zimmerner Jäger selbst für den Verbissschutz in ihren Jagdrevieren sorgen. Das Gutachten des Fortsamtes, das bisher alle drei Jahre erfolgte und bei einer entsprechenden Verbissbelastung zusätzliche Zahlungen zur Folge hatte, soll dafür entfallen. Foto: kw Foto: Schwarzwälder Bote

Pachtvergabe: Neue Regelungen stoßen auf großes Einvernehmen / Jagdperiode künftig zwölf Jahre

Reibungslos scheint in Zimmern die nächste Pachtvergabe an die Jäger über die Runden zu gehen. Dies ist keineswegs in allen Kommunen so.

Zimmern o. R. (kw). Zum 31. März 2019 laufen die bisherigen Jagdpachtverträge nach neun Jahren Pachtzeit aus. Die Neuverpachtung steht zum 1. April an. Diese fällt bei den Zimmerner Teilorten laut Hauptsatzung in den Zuständigkeitsbereich der Ortschaftsräte. Für den Kernort ist der Gemeinderat zuständig. Es hätten im Vorfeld der anstehenden Neuverpachtung bereits Gespräche mit den jeweiligen Jagdpächtern, den Ortsvorstehern und der Verwaltung stattgefunden, erfuhren die Ratsmitglieder in der jüngsten Sitzung. Kämmerer Martin Weiss betonte, dass alle aktuellen Jagdpächter ihr Interesse für eine Fortsetzung des Pachtverhältnisses angemeldet hätten. Eine Änderung wird es wohl hinsichtlich der Laufzeit geben. Ab April 2019 soll die Jagdperiode zwölf Jahre umfassen. Damit habe man eine längere Planungssicherheit, so die Begründung von Weiss. Einig ist man sich beim Pachtpreis: Er soll beim Wald weiterhin pro Hektar bei 7,50 Euro liegen. Für Feldflächen wird, wie bisher, kein Betrag angesetzt. Festgehalten wird an der gemeinsamen Wildschadensausgleichskasse.

In Zimmern sind neben den Jägern und der Gemeinde auch die Landwirte über den Ortsbauernverein an der Ausgleichskasse beteiligt. "Wir hatten in den letzten Jahren in Zimmern ein gutes Klima", erklärte der Stettener Jagdpächter und derzeitige Kreisjägermeister Otmar Riedmüller. Eine Änderung möchte die Jägerschaft: Entfallen soll die bisherige Regelung, dass alle drei Jahre ein Verbissgutachten erstellt wird. Nach diesem wurden die Jäger bisher in entsprechende Verbissstufen eingeteilt. Dies gebe es nur im Kreis Rottweil, trugen die Jäger vor. Derzeit seien alle Jagdpächter in der ersten Kategorie (geringer Verbiss) eingestuft und müssten neben der Pacht keine zusätzlichen Zahlungen leisten. Selbst bei einer konsequenten Bejagung des Rehwilds könnten aber nicht alle Verbissbelastungen ausgeschlossen werden, argumentierten die Jäger. Die Pächter wollen sich dafür weiterhin verpflichten – bisher war es eine "Kann-Bestimmung" –, das fachgerechte Spritzen oder Streichen von Tannen und Buchen selbst vorzunehmen. Dies sehen die Zimmerner Jäger als ihre originäre Aufgabe an. In anderen Kommunen würden diese Arbeiten von gemeindeeigenem Personal übernommen. Die Verwaltung und die Ortsvorsteher könnten sich durchaus den Wegfall der Regelung vorstellen, hieß es am Ratstisch. Anders sieht es dagegen das Forstamt, das an der bisherigen Vorgehensweise festhalten möchte. Ein Gespräch mit der Leitung der Forstverwaltung soll im neuen Jahr geführt werden. Beratung und Beschluss über die Rahmenbedingungen (Jagdbezirke, Jagdpachtvertrag, Satzung der Jagdgenossenschaft) erfolgen in den entsprechenden Gremien in den Monaten Januar / Februar 2019. Danach findet die Jagdgenossenschaftsversammlung statt.

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Ausschreibung der Verpachtung der gemeindlichen Jagd zum 1. April 2019 auf zwölf Jahre aus – und zwar im Amtsblatt. Da es in der Gemeinde genügend fachkundige Pächter gäbe, sollten die Interessenten aus der Gemeinde Zimmern kommen, so die einhellige Meinung der Räte.