Klarere, für die Praxis sinnvolle Strukturen will sich die Narrenzunft mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung in der Mitgliederversammlung am Freitag, 18. Januar, geben. Archiv-Foto: Seeger Foto: Schwarzwälder Bote

Satzungsänderung: Narrenzunft vor grundlegender Strukturanpassung / Reaktion auf Datenschutz-Regeln

Die Narrenzunft arbeitet seit zwei Jahren an der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das Ergebnis ist eine neue Vereinsstruktur, für die nun per Satzungsänderung die Grundlage geschaffen werden soll.

Rottweil. Die beiden herausragenden Punkte der geplanten Änderungen: Der Vorstand wird nur noch vom Ausschuss gewählt, und Mitglied ist nur noch, wer in den Verein eintritt. Eine entsprechende Satzungsänderung soll von den Mitgliedern bei der Vollversammlung am Freitag, 18. Januar, ab 20 Uhr im Kapuziner beschlossen werden.

Es ist eine Zäsur in der 116-jährigen Geschichte der Narrenzunft: Der Vorstand will in der Mitgliederversammlung die Vereinssatzung ändern. Wird diese von einer 2/3-Mehrheit der Mitglieder beschlossen, dürfte das die letzte Versammlung in bisheriger Form gewesen sein. Doch von vorn.

Die Einführung der DSGVO stellt die Narrenzunft vor die Frage, wie sie künftig mit den Daten ihrer Mitglieder umgeht. Bislang ist automatisch Mitglied der Narrenzunft, wer ab Dreikönig eine Narrenkarte (passiv oder aktiv) kauft. Als Aktiver, also Narr, ist man damit für die Teilnahme am Narrensprung berechtigt und auch gleich versichert. Die Mitgliedschaft endet bisher automatisch am 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Das will die Narrenzunft ändern.

Durch den Narrenkartenverkauf hat die Zunft etwa 6500 Mitglieder. "Von diesen erfassen wir persönliche Daten. Um eine Datenmenge entsprechend den Vorgaben der DSGVO zu gewährleisten, wäre die Einrichtung einer Geschäftsstelle nötig oder aber wir verändern die Mitgliedschaft", erklärt Zunftmeister Christoph Bechtold auf Nachfrage. Die Narrenzunft will den zweiten Weg gehen. Der sieht die Einrichtung einer echten, also nicht zu einem bestimmten Datum endenden Mitgliedschaft vor und eines zweiten neben dem Ausschuss bestehenden Organs: Ein Mitgliederausschuss, der wiederum aus Mitgliedern des Narrenzunftausschusses besteht. Dieser wiederum soll einen eigenen Vorstand bekommen, der von den Ausschussmitgliedern selbst gewählt wird.

Ähnliches gilt für den Ausschuss der Narrenzunft. Während dieser wie bisher von den Mitgliedern gewählt wird, soll künftig der Ausschuss selbst über die Besetzung der Posten beispielsweise des Narrenmeisters, des Zunftschreibers oder Zunftsäckelmeisters entscheiden. Warum man hier die Mitglieder in ihrer Wahl beschneidet, erklärt der Zunftmeister so: "Die Erfahrung hat gezeigt, dass sowohl Ausschuss und Vorstand als auch die Vorstandschaft in sich harmonieren müssen. Daher halten wir es für vorteilhaft, dass die Gremien ihren Vorstand selbst bestimmen."

In anderen Zünften längst Alltag

Ein Blick etwa nach Elzach zeigt: Was für die Rottweiler Narren zunächst befremdlich klingt, ist in anderen Zünften längst Alltag. Der Schuddig ist Mitglied in der Zunft und bezahlt einen Jahresbeitrag (in Elzach sind es etwa 20 Euro). Er wählt die Mitglieder des Ausschusses (in Elzach der Narrenrat), der wiederum selbst die Vorstandsposten besetzt. Einen Mitgliederausschuss gibt es in Elzach indes nicht. Will die Narrenzunft hier einen solchen einführen, benötigt sie bei der Vollversammlung eine 2/3-Mehrheit der Mitglieder.

Die Satzung würde ab dem kommenden Jahr, also 2020, Gültigkeit erlangen. Das bedeutet, dass der Mitgliederauschuss ab 2020 darüber entscheidet, wer Mitglied der Narrenzunft werden kann, aber auch, wer nicht. Bechtold: "Auch dieses juristische Konstrukt resultiert aus den rechtlichen Vorgaben. In Zukunft sollen die Mitglieder in diesem Ausschuss Einsicht in die persönlichen Daten der Mitglieder haben." Sieben Mitglieder sollen diesem Ausschuss angehören. "Ab neun Personen müsste die Narrenzunft ein Mitglied zum Datenschutzbeauftragten ausbilden. Zur Zeit haben wir einen externen Datenschutzbeauftragten."

Christoph Bechtold ist bestrebt, etwaige Bedenken auszuräumen. "Für die Narren ändert sich im Prinzip nichts. Wer narren will, kann narren. Auch mit DSGVO." Der einzige Unterschied: Wer eine Narrenkarte erwirbt, ist nicht mehr automatisch Mitglied der Narrenzunft. "Die Narrenzunft gibt sich quasi eine Satzung wie jeder Fußballverein. Ich kann ins Stadion gehen, ohne Mitglied zu sein. Liegt mir aber was an dem Verein, werde ich Mitglied", so Bechtold. Allerdings ein Mitglied, das weniger Mitbestimmungsbefugnisse hat, als das bisher der Fall ist.