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Stadt schafft finanzielle Rahmenbedingungen              für mehr als 60 Sozialwohnungen auf Spitalhöhe              

Für die einen ist es ein "großer Wurf", anderen geht es nicht weit genug, was der Gemeinderat da in Sachen sozialem Wohnungsbau auf den Weg bringt: ein 890 000-Euro-Förderprogramm, an dessen Ende mehr als 50 Wohnungen stehen dürften.

Rottweil. Bürgermeister Christian Ruf will sich den Erfolg nicht klein reden lassen. "Es war am Mittwoch ein großer Tag für den sozialen Wohnungsbau in Rottweil", blickt er auf den Beschluss des Gemeinderats zurück. Im öffentlichen Teil der Sitzung hatte das Gremium "allgemeine Richtlinien über die ermäßigte Abgabe von städtischen Grundstücken zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Rottweil" erlassen. Nun ist in der Stadt wie in den Ortsteilen geregelt, nach welchem Berechnungsmodell dabei vorgegangen werden muss. Direkt anschließend im nicht öffentlichen Teil der Sitzung fanden die Richtlinien gleich das erste Mal Anwendung: Auf der Spitalhöhe werden drei Grundstücke an die Stadtbau, die Kreisbaugenossenschaft und das Stuttgarter Siedlungswerk verkauft – zum verbilligten Kaufpreis. Und Ruf rechnet vor, dass sich daraus eine Förderung in Höhe von rund 890 000 Euro ergebe. "Das ist eine sehr ordentliche Summe", bekräftigt Ruf.

Bei "Hegneberg-Schwur" driften die Erinnerungen auseinander

Trotz allem Stolz auf diesen Schritt: Bei der Zahl der Sozialwohnungen, die von den drei Bauträgern dann auf der Spitalhöhe geschaffen werden, stapelte die Verwaltung tief.

Von mehr als 50 Wohnungen sprach Bürgermeister Ruf, es dürften aber wohl eher mehr als 60 werden. Platz bieten die Grundstücke für bis zu 30 von der Kreisbaugenossenschaft, 24 von der Stadtbau und zwölf vom Siedlungswerk. Für diese gilt dann 15 Jahre lang eine Mietpreis- und Belegungsbindung.

Die Grundstücksverkäufe sollen 2019 über die Bühne gehen. Die Stadtbau will dann das Jahr auch nutzen, einen Entwurf auszuarbeiten, mit dem der Förderantrag bei der L-Bank gestellt werden kann, so dass im Frühjahr 2020 ein Baubeginn anstehen könnte.

Als geeinte Phalanx legten Grüne, SPD und FFR zur Sitzung kurzfristig einen gemeinsamen Antrag vor – mit dem Ziel, eine kommunale Quote einzuführen. Die Regelung, dass bei neuen Bauprojekten 20 Prozent der Wohneinheiten für den sozialen Wohnungsbau bereitzustellen sind, weitere zehn Prozent in den Bereich des bezahlbaren Wohnraums fallen müssten, war einer deutlichen Mehrheit der Stadträte zu unflexibel.

Als "zu schwammig, wenig greifbar und nicht unbedingt praktikabel" lehnte Günter Posselt (CDU) den Antrag ab. Martin Heilscher (FWV) sieht durch eine Quote die Stadtentwicklung geknebelt, ohne dass der Markt und die Menschen berücksichtigt würden. Von "einer weiteren Quote" wollte auch Michael Gerlich (FDP) nichts wissen, der zudem beklagte, dass "es immer leicht ist, anderen in die Tasche zu greifen". Bei 17 Nein- und acht Ja-Stimmen blieb der Antrag auf der Strecke.

Gleichwohl: Die letzte Überzeugung für ihr Quoten-Modell fehlte auch bei den Antragstellern. Elke Reichenbach (FFR) räumte schon bei der Begründung ein, dass es um einen weiteren Schritt gehe. Mit ein Ziel von Grünen, SPD und FFR sei es, zum Nachdenken über das Thema anzuregen. Jürgen Mehl (SPD) rief sich deshalb in Erinnerung, was er als "Hegneberg-Schwur" bezeichnete, als sich der Gemeinderat verpflichtet habe, sozialen Wohnungsbau in allen Gebieten möglich zu machen. Das war anderen Stadträten so allerdings nicht im Gedächtnis.

Während hier die Meinungen im Gremium mitunter weit auseinander gingen, wie sich der Gemeinderat und die Stadtverwaltung für erschwinglichen Wohnraum einsetzen können, fiel die Entscheidung über die allgemeinen Richtlinien einstimmig, auf denen nun fortan die Förderung von sozialen Wohnungsbauprojekten in Rottweil gründet. "Damit schlagen wir einen sehr guten Weg ein", freut sich Christian Ruf.

Verbindliche Quoten für den sozialen Wohnungsbau wie sie Grüne, SPD und FFR in ihrem Antrag vorgeschlagen haben, hat die Nachbar-Kreisstadt Tuttlingen in diesem Jahr eingeführt. Dort gilt für Objekte ab zehn Wohneinheiten: 30 Prozent müssen für den sozialen Wohnungsbau sein – gebunden für mindestens zehn Jahre, wenn das Grundstück von der Stadt stammt. Dann gewährt Tuttlingen zudem eine Förderung, die sich an die Vorgaben des Landeswohnbauförderprogramms anlehnt. Bei Projekten auf privaten Grundstücken liegt die Quote bei zehn Prozent. Entschließt sich ein Bauträger statt dieser geforderten zehn Prozent, mindestens 30 Prozent der Einheiten für den sozialen Wohnungsbau zu erstellen, erhält er ebenfalls die städtische Förderung.