Ein Päckchen Rauschgift wechselt den Besitzer. Drei Angeklagte betrieben den handel in größerem Stil. Pech für sie allerdings, dass sich die interessierten Käufer als verdeckte Ermittler der Polizei entpuppten. Jetzt müssen sie sich vor den Landgericht Rottweil verantworten. Foto: Witthaya – stock.adobe.com

Dealer müssen sich wegen Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten.

Kreis Rottweil - Eigentlich sollte es ein dickes Geschäft werden. Pech nur, dass die interessierten Kunden verdeckte Ermittler der Polizei waren. So endete die Karriere dreier mutmaßlicher Drogendealer schneller als gedacht. Die Polizei griff zu, und nicht nur beim Rauschgift.

Was mit Waschmittel und Kosmetik begann, endete bei Kokain, Marihuana und Amphetaminen. Und letztendlich bei allen dreien, wenn auch nur kurzzeitig, in der Untersuchungshaft.

Seit Donnerstag müssen sich drei Männer im Alter zwischen 26 und 49 Jahren vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Rottweil unter Vorsitz von Richter Karl Heinz Münzer verantworten. Zwei leben in zwei Kreisgemeinden, einer in einem Nachbarkreis. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in teilweise nicht unerheblichen Mengen, bei zwei Männern sogar bewaffnet, vor. Ihr Angebot war vielfältig: Neben Marihuana in verschiedenen Qualitätsstufen boten sie auch Amphetamin, sogenanntes Speed, und Kokain an.

Deal soll eigene Sucht finanzieren

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Deutschen und einem Kosovaren 28 Taten vor, jeweils in wechselnder Besetzung. Die drei traten sowohl als Käufer, als auch als Verkäufer auf. Die höchsten Mengen, die gedealt wurden, waren ein Kilogramm Marihuana, 250 Gramm Amphetamin und 50 Gramm Kokain.

Zwei der drei mutmaßlichen Dealer sind selbst abhängig, und so kamen sie schnell auf die Idee, selbst als Verkäufer aufzutreten und auf diesem Wege die eigene Sucht zu finanzieren.

Die Quelle bot sich nach Aussage von zwei Angeklagten selbst an, der dritte Mann im Bunde. Der 49-jährige Kosovare bestritt zu dieser Zeit seinen Lebensunterhalt, indem er Reinigungsmittel, Accessoires und Luxusartikel aus Lagerverkäufen verscherbelte. Irgendwann habe er gefragt, so einer der Mitangeklagten, ob dieser nicht auch "Gras" brauchen könne. Angesichts des eigenen Verbrauchs hielt der Gefragte dies wohl für eine gute Idee. Zuerst bestellte er kleinere Mengen, der Lieferant brachte gleich größere Portionen mit. So blieb noch eine Menge übrig, die man an Freunde und Bekannte verkaufen konnte. Der dritte Angeklagte beteiligte sich, und dachte gleich in marktwirtschaftlichen Dimensionen.

Die Polizei hatte einen der drei bald im Visier und stieß so auf die anderen beiden. Bei einem besonders üppigen Deal mit 50 Gramm Kokain war die Karriere als kriminelle Geschäftsmänner zu Ende. Die Falle schnappte zu.

Die Biografien aller Angeklagten weisen etliche Brüche auf. Bei einem trennten sich die Eltern früh, gingen neue Beziehungen ein. Das Verhältnis zum Stiefvater war schwierig. Die Mutter nahm neue Partner. In der Schule fehlten die Erfolgserlebnisse, zwei Klassen mussten wiederholt werden. Kleinere Straftaten gipfelten schließlich in einem Gefängnisaufenthalt. Auch eine hoffnungsvolle Beziehung ging in die Brüche. Schulden türmten sich auf, der Griff zur Flasche wird zur Gewohnheit, Cannabis gesellte sich dazu. Kokain wird probiert. Inzwischen ist er zur Drogenberatung gegangen, eine Therapie steht in Aussicht. Und jetzt dies.

Auch der zweite Angeklagte musste einige Schicksalschläge verkraften. Der Tod des Vaters wurde zu einem einschneidenden Erlebnis, die Ehefrau erkrankte lebensbedrohlich. Sein Drogenkonsum habe sich quasi in sein Leben geschlichen, so der Angeklagte. Mit ein paar Joints hat es angefangen. Es blieb schließlich bei Marihuana.

Der älteste Angeklagte, der die "Ware" lieferte, ist eines von zehn Geschwistern. Er machte einen ordentlichen Schulabschluss. Eigentlich wollte er an der Musikhochschule Geige studieren, musste dann aber zur Armee. Er ging in den 1990er-Jahren nach Deutschland, führte zwei Ehen, die beide geschieden wurden. Seit zwölf Jahren arbeitet er als Lkw-Fahrer. Die familiären Bindungen in den Kosovo rissen bis heute nicht ab.

Die beiden jüngeren Angeklagten räumten bei den Vernehmungen der Polizei im Großen und Ganzen die von den Beamten ermittelten Taten ein, schwiegen sich allerdings über ihren Kundenkreis weitgehend aus. Einig waren sich die beiden, dass der dritte Angeklagte der Lieferant gewesen sei.

Allerdings habe man keine Verabredungen getroffen und keine Telefonnummern ausgetauscht. Die Ware kam eben, wenn sie kam. Mit der Bezahlung des Rauschgifts hatte es der Lieferant scheinbar auch nicht besonders eilig. Das Rauschgift konnte abgestottert werden.

Selbstloser Helfer und Unschuldslamm

Doch so klar, wie sich die Sachlage den größten Teil dieses ersten Verhandlungstages darstellte, ist sie nach Aussage des dritten Angeklagten nicht. Gesten- und wortreich stellte er sich abwechselnd als selbstloser Helfer und Unschuldslamm dar. Er habe zwar gewusst, dass der eine Mitangeklagte Shisha rauche, aber von dessen Geschäften und Drogenkonsum habe er nichts gewusst. Als dieser dann zum entscheidenden Deal aufbrach, sei er quasi als Rückenstärkung mitgegangen. Und als die Ermittler zugriffen, habe er zunächst an einen Überfall geglaubt. Er habe gemerkt, dass sein Mitangeklagter in einer schlechten psychischen Verfassung war. Deshalb habe er versprochen, ihn zu begleiten. Und was er verspreche, halte er auch. Allerdings gab er zunächst vor, keine Ahnung gehabt zu haben, dass es um einen Drogendeal gehe.

Für die beiden Dealer lief alles schief. Erst merkten sie nicht, dass sie mit Polizisten verhandelten, die beiden hatten Pfefferspray, Schlagring und Einhandmesser mitgebracht, da ihnen die Käufer, ausgerechnet die Ermittler, nicht geheuer waren, und der Ältere trat gegenüber den Polizisten nach Aussage eines Kripo-Beamten auch noch großspurig als "Lieferant" auf.

Gut, seine Geschichte muss das Gericht genauso ernst nehmen, wie die der beiden anderen. Welche am Ende Bestand haben wird, werden die nächsten Verhandlungstage zeigen. Das Landgericht hat zunächst deren fünf angesetzt.