Landesgartenschau: Thema im Bauausschuss: Stadt will von besonderem Vorkaufsrecht Gebrauch machen

Rottweil. In der Sitzung des Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschusses (UBV) des Gemeinderats am Mittwochabend geht es um die Landesgartenschau 2028 – und das gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen informiert die Stadtverwaltung gleich zu Beginn die Stadträte über den aktuellen Stand der Rahmenplanung, die Basis für die Ausschreibung sein wird, und über die Entwicklung in den Arbeitsgruppen, zum anderen geht es in Punkt 11 der Tagesordnung um eine wichtige Weichenstellung.

Bekannt ist, dass der derzeitige Standort der Energieversorgung Rottweil (ENRW) am Neckar ein wesentlicher Bereich des Landesgartenschau-Geländes werden soll. Seit Monaten läuft deshalb die Suche nach einem neuen Gelände, auf das die ENRW umsiedeln könnte (wir berichteten).

Der Ausschuss und dann kommende Woche der Gemeinderat sollen nun, so der Vorschlag der Verwaltung, den notwendigen Beschluss fassen, um dieser Suche ein Ende zu setzen: Für das Gelände des ehemaligen VW-Autohauses an der Tuttlinger Straße und für zwei benachbarte Grundstücke zur Öschlestraße hin soll vom besonderen Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht werden. Die ENRW soll also ihren Betriebsstandort ins Industriegebiet "Saline" verlagern können.

Möglich mache dies die Vorkaufsrechtsatzung, die der Gemeinderat am 20. Februar beschlossen hat, heißt es in der Beratungsvorlage für die Sitzung heute Abend. Zudem waren in der Zwischenzeit ein Bebauungsplan und eine Veränderungssperre auf den Weg gebracht worden – alles in der Absicht, das städtebauliche Ziel abzusichern. Denn: Das Areal gehört derzeit einem privaten Investor – und der hatte, wie Bürgermeister Christian Ruf im Februar erklärt hat, zunächst nicht die Absicht, das Gelände an die Stadt oder die ENRW zu verkaufen.

In den Sitzungsunterlagen ist zu lesen, dass der Eigentümer im August die Grundstücke zum Preis von 3,95 Millionen Euro verkauft habe. Das übersteige den ursprünglichen Kaufpreis vom Dezember 2018 um ein Mehrfaches. Die Verwaltung schlägt den Ausschussmitgliedern daher vor, sich auf die Vorkaufsrechtssatzung zu beziehen und lediglich den vom Gutachterausschuss festgelegten Verkehrswert zu bezahlen.