Zunächst wegen versuchten Mordes angeklagt, wurden die Angeklagten schließlich wegen schwerer versuchter Brandstiftung verurteilt. Foto: Archiv

Urteil im Prozess gegen acht Mitglieder der Rockergruppe. Anschlag mit Molotow-Cocktails.  

Rottweil - Es ging um Ehre, Beleidigung, Vergeltung, aber auch um Reue: Nach 14 Verhandlungstagen hat die Große Jugendkammer des Rottweiler Landgerichts am Freitag das Urteil gegen acht Mitglieder der "Black Jackets" wegen eines Brandanschlags gesprochen.

Die jungen Männer im Alter von 19 bis 26 Jahren hatten Anfang Februar 2011 selbstgebastelte Molotow-Cocktails auf das Lauffener Clubhaus der konkurrierenden Vereinigung United Tribuns geworfen. Zunächst wegen versuchten Mordes angeklagt, wurden sie schließlich wegen schwerer versuchter Brandstiftung verurteilt.

Die Kammer stellte hierzu fest, dass keinerlei Anhaltspunkte vorhanden seien, aufgrund derer man das Wissen der Angeklagten um die zwei im Gebäude befindlichen Menschen voraussetzen könne. Die Fenster des Clubheims waren abgedunkelt, so dass kein Licht zu sehen war. Autos standen ebenfalls nicht vor der ehemaligen Gaststätte, die somit als leerstehend angenommen werden konnte.

Während des Prozesses war es schließlich zu einer Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten gekommen, in deren Rahmen die Angeklagten am Freitag nach einiger Irritation auch verurteilt wurden.

Dabei wurde über den Anführer der Rottweiler Gruppe, mutmaßlich Leiter und Hauptverantwortlicher des Anschlags, eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen versuchter schwerer Brandstiftung und Herstellung verbotener Gegenstände verhängt. Er erhielt damit das höchste Strafmaß der acht Männer.

Die vier heranwachsenden, nach dem Jugendstrafrecht verurteilten Täter erhielten Freiheitsstrafen in Höhe von zwei Jahren bis zu zwei Jahren und neun Monaten. Der Cousin des Anführers profitierte dabei von der so genannten "Kronzeugenregelung": Er hatte als erster ein umfassendes Geständnis abgelegt. Seine Strafe rutschte deshalb in ein Maß, das eine Aussetzung des Vollzugs auf Bewährung zulässt.

Ebenfalls zur Bewährung auf freiem Fuß bleibt der der Beihilfe angeklagte Kassier der Gruppierung, der eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten verbüßen muss; der junge Mann hatte sich weder am Anschlag noch an dessen konkreter Planung beteiligt. Die anderen beiden Angeklagten, Fahrer und einer der Werfer, wurden mit Freiheitsstrafen von zwei Jahren und acht Monaten sowie zwei Jahren und sechs Monaten bedacht.

United Tribuns nur "erschrecken"

Die Kammer bezeichnete den Anschlag als Vergehen mit hohem kriminellen Aufwand, so seien beispielsweise falsche Alibis für die Tatzeit organisiert worden. Auch die Angaben der ehemaligen Black Jackets, die United Tribuns nur "erschrecken" zu wollen, hielten die Richter für wenig glaubhaft. Die Verwendung von zwei Molotow-Cocktails anstatt einem, so hieß es, deute klar auf das Ziel hin, das Clubheim vollkommen abzubrennen.

Die Angeklagten präsentierten sich überwiegend reumütig und zeigten Einsicht, einen falschen Weg eingeschlagen zu haben. "Wenn ich die Chance hätte, die Zeit zurückzudrehen, würde ich alles ändern", erklärte ihr ehemaliger Anführer. "Aber jeder verdient die Chance, ein besserer Mensch zu werden."

Aus der Vereinigung der Black Jackets sind inzwischen alle ausgetreten, es gäbe auch keinen Rückweg mehr: erste Schritte in ein neues, hoffentlich anderes Leben. Abzuwarten bleibt noch, ob der Prozess damit sein Ende findet, oder ob die Anwälte in Revision gehen werden.