Prozess: Üble Schlägerei vor Gericht

Kreis Rottweil. Die Große Jugendkammer am Landgericht Rottweil verhandelt ab Donnerstag, 6. September, 9 Uhr, Saal 201, ein Verfahren gegen drei Angeklagte wegen einer üblen Schlägerei. Die mutmaßlichen Täter sind heute zwischen 18 Jahren und 19 Jahre alt. Einer der Heranwachsenden, derjenige, gegen den der Vorwurf des versuchten Totschlags erhoben wird, befindet sich seit dem 15. Dezember 2017 – zwei Tagen nach der Tat – in Untersuchungshaft. Ein zur Tatzeit Jugendlicher befand sich vom 15. Dezember bis 27. Februar in Untersuchungshaft. Sämtliche Angeklagte stammen aus Tuttlingen, wo auch der Tatort war.

Hintergrund der Tätlichkeiten soll ein Beziehungsstreit gewesen sein. Die Freundin des Bruders des Geschädigten hatte sich laut Ermittlungsbehörden von diesem abgewandt und einem der Angeklagten, demjenigen, dem der versuchte Totschlag vorgeworfen wird, zugewandt. Am 13. Dezember gegen 15.15 Uhr verabredeten sich deshalb eine Gruppe um die Angeklagten und eine zweite Gruppe um den Geschädigten am Zentralen Omnibusbahnhof in Tuttlingen, um die Angelegenheit "zu besprechen".

Beide Gruppen gingen aber offenbar davon aus, dass es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kommen werde. Zwei der Angeklagten – darunter auch der Haupttäter – hatten sich im Vorfeld mit Messern bewaffnet. Nach dem Zusammentreffen kam es kurz zu verbalen Streitigkeiten. Nach einigen Schubsereien eskalierte die Auseinandersetzung zu einer Schlägerei, bei der auch Gürtel als Schlagwerkzeuge eingesetzt wurden. Wer begonnen hatte, konnte bislang laut Staatsanwaltschaft nicht geklärt werden.

Im Rahmen dieser Schlägerei soll einer der Heranwachsenden von hinten an den gebückt dastehenden Geschädigten herangetreten sein, um diesen mit einer acht Zentimeter langen Messerklinge tödlich zu verletzen. Aufgrund der Wucht der Stiche brach das Messer ab. Nur durch Zufall sei der Geschädigte nicht getötet, beziehungsweise lebensgefährlich verletzt worden.

Ein weiterer Geschädigter soll von den drei Angeklagten massiv verprügelt worden sein. Der Haupttäter soll dabei dreimal mit einem Stromkabel oder einem Gürtel auf das am Boden liegende Opfer eingeschlagen haben. Nach dem Prozessauftakt sind bislang weitere fünf Verhandlungstage festgesetzt.