Die Rottenburger JVA wird Teil des Schwarzwaldkrimis. Foto: Daniel Begemann

Die Schauspieler Max von Thun und David Zimmerschied waren zu Gast in Rottenburg. Mit ihnen wurde die Justizvollzugsanstalt (JVA) zum Drehort des Schwarzwaldkrimis. Matthias Weckerle, Leiter der JVA, gewährt einen Einblick hinter die Kulissen.

Die Rottenburger JVA wird Teil der neuen Schwarzwaldkrimi-Folgen sein. Jüngst war ein ZDF-Team auf dem Gelände der JVA zu Besuch und drehte eine Szene. Auf Anfrage unserer Redaktion verrät Matthias Weckerle, Leiter der JVA Rottenburg, Details der Filmarbeiten.

 

„Die Dreharbeiten haben ausschließlich außerhalb der Anstalt stattgefunden, gefilmt wurde auf dem Parkplatz vor der Anstalt“, so Weckerle. „Wir haben die Dreharbeiten dadurch unterstützt, dass das Filmteam auf unserem Parkplatz drehen durfte und es ermöglicht, dass ein Schauspieler mehrfach durch das sich öffnende Tor aus der Fahrzeugschleuse treten konnte“, erklärt der Leiter.

Auch ein Mitarbeiter wurde Teil des Krimis. „Der Schauspieler wurde bei diesen wenigen Schritten von einem unserer Mitarbeiter begleitet, der also für diese kurze Szene eine Rolle übernehmen konnte,“ verrät Weckerle.

Dreharbeiten in der Anstalt sind „völlig ausgeschlossen“

Klar ist damit, dass die Insassen nicht zu Statisten wurden und auch die Räumlichkeiten der JVA nicht zu sehen sein werden. Dreharbeiten für einen Spielfilm in der Anstalt wären bei laufendem Anstaltsbetrieb auch überhaupt nicht möglich, „völlig ausgeschlossen“, betont Weckerle.

„Überall in unserer Anstalt leben, arbeiten und bewegen sich unsere Gefangenen, die – wenn wir ihre Persönlichkeitsrechte schützen wollen – nicht gefilmt werden dürfen“, sagt der Beamter weiter.

Jeder Bereich, in dem gefilmt werden würde, müsste geräumt werden oder man könne ihn für diese Zeit nicht nutzen. „Wenn also in einem unserer Produktionsbetriebe gefilmt werden würde, könnte während der Dreharbeiten, die ja oft über Stunden oder Tage gehen, dieser Betrieb von uns nicht genutzt werden – die Gefangenen also an diesem Tag oder in diesem Zeitraum nicht arbeiten“, verdeutlicht er.

Kommerzielle Interessen sind keine Rechtfertigung

„Das kommerzielle Interesse einer Filmproduktionsgesellschaft kann keine Rechtfertigung dafür sein, dass wir unseren gesetzlichen Auftrag, zum Beispiel die Gefangenen zu beschäftigen oder auszubilden, nur eingeschränkt erfüllen“, hebt Weckerle hervor.

Auch müssten das Personal die Mitarbeiter eines Filmteams während der Dreharbeiten ständig begleiten, „schon deshalb, weil sich die externen Personen ohne Schlüssel in der Anstalt nicht bewegen können“, erklärt er und macht klar: „Für solche Aufgaben habe ich keine Mitarbeiter oder ich müsste Mitarbeiter von anderen und vorrangigen (nämlich den gesetzlich vorgesehenen) Aufgaben abziehen.“

Wie sich die JVA in der Szene macht, kann in der ZDF-Mediathek entdeckt werden.