Versammlung: Förderverein der Ergenzinger Schulen erweitert Satzung um "Kinder und Jugendliche"

Der Förderverein der Ergenzinger Schulen trägt künftig einen neuen Namen und heißt "Förderverein Schulen, Kinder und Jugend in Ergenzingen".

Rottenburg-Ergenzingen. In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, die bereits bei der Hauptversammlung angekündigt und nun im Gasthof Waldhorn abgehalten wurde, beschlossen die Mitglieder einstimmig, eine redaktionelle Änderung der Satzung, deren ursprünglicher Zweck um die Komponenten "Kinder und Jugendliche" erweitert wurde.

Hintergrund der ganzen Geschichte ist, dass die ortsansässige Firma Bitzer seit 2014 jährlich eine größere Summe für alle Ergenzinger Kinder und Jugendlichen zur Verfügung stellt. Diese Summe ging bislang an die Stadtverwaltung Rottenburg und floss von dort nach Ergenzingen, wo diese Mittel von Verwaltung und Ortschaftsrat dann im Kinder- und Jugendbereich eingesetzt wurden. Die Firma verlangte allerdings auch einen Nachweis, für welche Projekte die Spenden eingesetzt wurden. Außerdem liebäugelte Bitzer damit, die Spende direkt an einen Verein zu geben, der das ganze Spektrum der Jugendarbeit im Ort abdeckt. Einen solchen Verein gab es aber nicht, und so war die Verteilung der Gelder mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden.

Da kam Ortsvorsteher Reinhold Baur auf die Idee, dieses Spendenprojekt beim "Förderverein der Ergenzinger Schulen" anzusiedeln. Da dieser aber bislang laut Satzung nur für die Schulen tätig war, musste diese um die Komponenten "Kinder und Jugendliche" erweitert werden.

Künftig, so Fördervereinsvorsitzender Andreas Eberhard, werde es laut der geänderten Satzung einen Beirat geben, dem der Ortsvorsteher oder die Ortsvorsteherin, beziehungsweise Stellvertreter oder Stellvertreterin und je einem Ortschaftsrat oder einer -rätin aus den beiden größten Fraktionen angehören. Die Namen nebst Vertreter oder Vertreterinnen müsse die Ortsverwaltung dem Förderverein noch mitteilen. Außerdem würden die bislang zwei Vereinsorgane – Mitgliederversammlung und Vorstand – um den Begriff "Beirat" ergänzt. Letzterer wird im Bedarfsfall v om Vorsitzenden des Fördervereins einberufen. Bei einer Fördermaßnahme von mehr als 2500 Euro entscheidet der Vorstand des Fördervereins gemeinsam mit dem Beirat. Außerdem besteht für den Förderverein die Möglichkeit, eine Fördermaßnahme von 2500 Euro einmal pro Jahr für schulische Zwecke zu bewilligen.

Ortsvorsteher Reinhold Baur bezeichnete die nun gefundene Lösung als super, zumal niemand benachteiligt werde und alle Vereine in Sachen Jugendarbeit, inklusive der Schulen, davon profitierten. Sein Dank galt abschließen dem Team des Fördervereins um Andreas Eberhard, für die gute Zusammenarbeit.