Leere Flaschen und Zigarettenstummel soll man auf den Rottenburger Spielplätzen künftig nicht mehr sehen. Foto: Baum Foto: Schwarzwälder-Bote

Ab dem 23. August ist auf allen Rottenburger Spielplätzen der Zigaretten- und Alkoholkonsum verboten

Von Angela Baum

Rottenburg. Kippen auf dem Spielplatz? Nein, danke. So will es die neue Polizeiverordnung, die ab dem 23. August auf den Rottenburger Spielplätzen das Rauchen sowie den Alkohol- und Drogenkonsum verbietet.

Das Verbot soll die Kinder schützen und gilt rund um die Uhr. Dies bedeutet, dass auch nächtliche Alkoholexzesse Erwachsener auf Spielplätzen strafbar sein werden und von Polizei und Ordnungshütern geahndet werden können. Wer sich nicht daran hält, wird zunächst von den Ordnungshütern auf die Zuwiderhandlung gegen die Polizeiverordnung hingewiesen. Später – spätestens ab Frühjahr 2015 – will die Stadt auch mit Bußgeldern gegen Nikotin- und Alkoholsünder auf Spielplätzen vorgehen.

Bei Verstoß soll das Bußgeld zwischen 20 und 30 Euro liegen

Das Bußgeld kann dabei bis zu 1000 Euro betragen, geplant sind 15 bis 20 Euro – sofort zahlbar. Rotttenburg folgt hier dem Beispiel anderer Städte wie Heidelberg, Heilbronn oder Freiburg.

Große Diskussionen gab es über diese Änderung der Polzeiverordnung im Gemeinderat nicht – man war sich einig, zum Schutz der Kinder zu handeln. Denn wenn die Zigarettenkippen achtlos weggeworfen werden, könnten Kleinkinder diese aufheben und schlimmstenfalls verschlucken. Hier reiche schon einge geringe Menge, dass sich die Kinder dabei vergiften. Auch zerbrochene Bierflaschen stellen eine Gefährdung der Kinder dar: Glasscherben sind scharf wie Messer und hätten daher auf Spielplätzen nichts verloren.

Vom Verbot betroffen sind alle 73 Spielplätze im Stadtgebiet. Es gilt auch auf dem Freibadspielplatz sowie in den Spielplätzen der Kindergärten. Vom Verbot ausgenommen sind Grillplätze, die zwar über Spielgeräte verfügen, aber in der Hauptsache dem Grillen und Feiern dienen. Hier gibt es einige in Rottenburg – etwa am Märchensee, im Schadenweiler oder an der Dettinger Waldsteige. Dort könne er weder den Alkohol- noch Zigarettenkonsum verbieten, erklärte der Erste Bürgermeister Volker Derbogen. Im Freibad dagegen soll das Rauchverbot für die gesamte Fläche des Bades gelten, also auch für die Liegewiesen.