Verkehr: Neues Konzept gilt ab 1. März / Bewohnerparkausweise können ab nächster Woche beantragt werden

Ab 1. März gibt es ein neues Parkraumkonzept in der Rottenburger Innenstadt. In vier weiteren Zonen wird das Parken gebührenpflichtig, für Anwohner gibt es dort neue Bewohnerparkgebiete.

Rottenburg. Das Parkraumkonzept hatte der Gemeinderat bereits im Dezember 2017 beschlossen. Zwischenzeitlich gab es aber Verzögerungen bei der Beschaffung der Parkscheinautomaten. "Mit dem neuen Parkraumbewirtschaftungskonzept sollen unter anderem die unter dem hohen Parkdruck leidenden Anwohner und Betriebe östlich der Sprollstraße entlastet werden", heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung.

Im Einzelnen geht es um folgende Bereiche: Zone 3 – Wittenberger Straße, Am Römertempel; Zone 4 – Sofienstraße, Schuhstraße, Eberhardstraße, Mechthildstraße, Winghoferstraße; Zone 5 – Eugen-Semle-Straße, Weittenauerstraße, Franz-Josef-Fischer-Straße; Zone 6 – Hagenwörtstraße.

Bezahlt werden muss Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr

"Die Zonen 3, 5 und 6 werden als reine Bewohnerparkbereiche ausgewiesen, das heißt, hier darf ab 1. März nur geparkt werden, wenn zum Fahrzeug ein Bewohnerparkausweis für diesen Bereich existiert", teilt die Stadtverwaltung mit. In Zone 4 und auf den öffentlichen Parkplätzen in Zone 6 kann auch ohne Bewohnerparkausweis geparkt werden. Aber dann ist der Parkplatz gebührenpflichtig. Bezahlt werden muss von Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr. Samstage, Sonn- und Feiertage sind weiterhin gebührenfrei.

Weiter heißt es in der Mitteilung: "Die neuen Parkscheinautomaten werden planmäßig zum 1. März in Betrieb genommen. Die jeweiligen Gebührentarife werden vor Ort ausgehängt." In Zone 4 werden insgesamt 15 Parkscheinautomaten aufgestellt, davon fünf mit der Möglichkeit des bargeldlosen Bezahlens. Ein weiterer steht an den Parkplätzen in der Hagenwörtstraße.

Die Bewohner und Bewohnerinnen in den Zonen 3, 4, 5 und 6 können ab Montag, 11. Februar, beim Bürgerbüro einen Bewohnerparkausweis beantragen. Diese werden laut Angaben der Stadtverwaltung unter folgenden Voraussetzungen erteilt: Man ist Bewohner oder Bewohnerin eines ausgewiesenen Bereiches und dort meldebehördlich registriert. Dazu muss man Halter eines Kraftfahrzeuges oder Nutzer eines dauerhaft überlassenen Fahrzeugs sein. Laut Mitteilung können auch mehrere Kennzeichen in einem Parkausweis angegeben werden (es darf dann eines dieser Fahrzeuge innerhalb der Zone geparkt werden).

Parkzonen werden mit Verkehrszeichen beschildert

Zur Beantragung ist der Fahrzeugschein erforderlich; bei Fahrzeugen, die zur dauerhaften Nutzung überlassen sind, auch eine Bestätigung dafür.

Die neuen gebührenpflichtigen Parkzonen werden mit Verkehrszeichen beschildert. Die Beschilderung wird in den nächsten Wochen installiert und gilt ab 1. März.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass auch mit Bewohnerparkausweis nicht in einem gesetzlichen oder ausgewiesenen Haltverbot geparkt werden darf. Im Bewohnerparkbereich selbst gibt es keine personenbezogenen Parkstände und somit auch keinen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz innerhalb des Bereichs.

Bei Fragen stehen Jörg Schäfer von der Verkehrsbehörde unter Telefon 07472/16 52 41 und Nehle Betz als stellvertretende Amtsleiterin unter Telefon 07472/16 52 45 zur Verfügung.