Prozess: Vorschlag der Richterin am Rottenburger Amtsgericht auf Vergleich von Klägerin nicht angenommen

2750 Euro schuldet der Flugsportverein Horb-Eutingen-Rottenburg einem ehemaligen Mitglied. Deshalb wurde nun vor dem Amtsgericht in Rottenburg verhandelt.

Rottenburg. Richterin Dorothee Amann-Jenter schlug den beiden Parteien einen Vergleich vor. Den wollte die Klägerin aber nicht annehmen. Sie bestand darauf, dass der beklagte Flugsportverein Horb-Eutingen-Rottenburg, der ihr noch Geld schuldet, auch ihre Anwaltskosten übernimmt. Dies lehnte der Verein aber ab.

Der konkrete Hintergrund ist der, dass die Frau dem Verein ein Darlehen gegeben hatte, damit der Flugsportverein ein Ultraleichtflugzeug kaufen konnte. 5000 Euro lieh sie dem Verein – man hatte eine ratenweise Rückführung des Darlehens vereinbart. Noch offen sind derzeit 2750 Euro, die die Klägerin nun komplett zurückhaben will.

Sie meinte in der Verhandlung, dass sie glaube, dass der Verein liquidiert und aufgelöst werden soll. Dies würde ihrer Meinung nach bei der nächsten Mitgliederversammlung geschehen. Zudem sei der Flugsportverein von Insolvenz bedroht. Dies wiesen der Verein und auch der Anwalt des Flugsportvereins aber zurück. Die Richterin wies die Klägerin darauf hin, dass sie mit einem Vergleich besser fahren würde: "Ein Verfahren in einer weiteren Instanz wird teurer als die Kosten des Vergleichs." Dies schien der Klägerin aber nichts auszumachen.

Am 1. April wird um 12 Uhr verkündet, wie das Verfahren weitergehen wird. Dann wird auch festgelegt, ob Zeugen geladen werden und ob Beweismittel erforderlich sind. Der Verein muss bis dahin etwas zum Vorwurf der bevorstehenden Liquidation schreiben. Richterin Amann-Jenter erklärte, dass die beiden Parteien wie bei einer Scheidung auseinandergehen sollten – so dass keiner mehr vom anderen mehr etwas will: "Sie müssen keine Freunde werden, es ist aber ein sauberer Schnitt notwendig."

Festgelegt wurde beim Abschluss des Darlehensvertrages, dass eine Rückzahlung der ursprünglichen 5000 Euro innerhalb von drei Jahren erfolgen muss. Nun, zwei Jahre später, fordert die Klägerin den kompletten Restbetrag ein. Als Grund nennt die Klägerin die "schlechten Vermögensverhältnisse des Vereins". Beweisen kann sie dies jedoch nicht. Der Verein erklärte, dass sich die finanzielle Situation des Flugsportvereins verbessert habe. Er fügte aber auch an, dass das Vertrauen zum ehemaligen Mitglied zerstört sei. Die Klägerin kritisierte bei der Verhandlung, dass sie damals als Vorstandsmitglied nicht von der Versammlung entlastet worden sei. Daher habe sie Unterlagen als Duplikate zuhause archiviert. Auf Nachfrage der Richterin erklärte die Klägerin, dass sie aber nicht im Besitz von Originaldokumenten sei. Den Schlüssel zur Flughalle habe sie aber noch, hierfür habe sie 25 Euro Pfand bezahlt. Den Schlüssel könne sie jederzeit gegen die Auszahlung des Pfands zurückgeben.

Was die Klägerin nicht gut findet, ist der Vereinsausschluss, und dass sie nicht mehr als Fluglehrerin arbeiten kann. Der Verein betonte, dass dem zinslosen Darlehen Vermögenswerte gegenüberstehen, dies in Form des Ultraleichtflugzeuges. Er forderte den Schlüssel zurück – "das Vertrauen ist zerstört."

Richterin Amann-Jenter resümierte abschließend, dass die Fronten verhärtet seien, dennoch wäre ein Vergleich sinnvoll. Da die Klägerin dies ablehnte, wird nun weiter prozessiert. "Wenn eine Partei später das Urteil anficht, geht der Prozess in die nächste Instanz. Dies ist das Landgericht. Da kommen auf alle Beteiligten weitere Kosten zu."