Auf die Fläche rechts im Bild soll das Gewerbegebiet kommen – die Bürgerinitiative gegen die Bebauung des Flugfeldes wehrt sich dagegen. Foto: Morlok

Flugfeld: Sammeleinspruch ist für Fristverlängerung beim interkommunalen Gewerbegebiet ungültig

Rottenburg/Eutingen - Alles auf null in Bezug auf den Einspruch des Aktionsbündnisses gegen eine Gewerbeansiedlung auf dem Eutinger Flugfeld zur fünften Änderung des Regionalplans. Ein Sammeleinspruch ist nicht möglich. Jeder Bürger muss einen eigenen Antrag auf Fristverlängerung der Auslegung stellen.

Wie bereits berichtet, wehrt sich das "Aktionsbündnis Flugfeld" gegen die Bebauung der freien Fläche zwischen Eutingen, Ergenzingen und Baisingen. Dort soll, wenn es nach dem Willen der Stadt Rottenburg und der Gemeinde Eutingen geht, ein interkommunales Gewerbegebiet entstehen.

Auslegung zu wenig bekannt gemacht

Zumindest haben sich die Rottenburger ihren Anteil von 40 Hektar beim Regionalverband Neckar-Alb schon dafür reservieren lassen.

Aktuell geht es den Mitgliedern und Sympathisanten des Aktionsbündnisses darum, eine Verlängerung der Auslegungsfrist für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der fünften Änderung des Regionalplans Neckar-Alb 2013, die seit Ende Juli und noch bis zum 18. September läuft, zu bekommen. Nach Meinung der Sprecher des Aktionsbündnisses wurde diese Auslegung viel zu wenig bekannt gemacht. Zudem versteckt sich ihr Anliegen auf gerade mal vier Seiten des 200-seitigen Papiers, das bei der Regionalverbands-Geschäftsstelle und im Tübinger Landratsamt derzeit zur Einsicht ausliegt.

Um hier einen Schritt weiterzukommen, hat das Aktionsbündnis am 31. August einen Einspruch zur fünften Änderung des Regionalplans per Fax an den Regionalverband geschickt. Dies mit dem Hinweis, dass die unterschriebene Ausfertigung dem Regionalverband in den nächsten Tagen zugeht.

D er leitenden Planer im Bereich Verfahren der Regionalplanung, Planung Sachgebiet Landschaft und Umwelt vom Regionalverband Neckar-Alb, Peter Seiffert teilte daraufhin mit, dass eine Fristverlängerung für den Einspruch gegen das Gewerbegebiet Flugfeld Baisingen/Eutingen über den 18. September hinaus nur jeder Einzelne stellen kann. Ein Sammeleinspruch beziehungsweise eine gemeinsame Bitte um Fristverlängerung sei ungültig.

Die Sprecherin des Aktionsbündnisses schreibt dazu: "Dies ist den meisten Bürgern nicht bekannt und passt leider zur gesamten Desinformation bezüglich der Pläne zu diesem Gewerbegebiet." Das Aktionsbündnis hat deshalb Karten drucken lassen, damit die Bürger Ihren Einspruch noch zeitgemäß vor dem 18. September einreichen können und haben diese bereits an viele Haushalte verteilt. Wer noch keine Karte hat, kann sie in Ergenzingen bei Irmgard Kussauer (Telefon 07457/ 82 29) und Marlene Fischer (Telefon 07457/29 62), in Baisingen bei Siegfried Wollwinder-Schiller (Telefon 07457/69 67 06) kostenlos bekommen und kann sie auch dort wieder abgegeben.

Die Sprecher der Initiative hoffen nun auf rege Teilnahme aus der Bevölkerung, denn nur gemeinsam könne man eine Fristverlängerung erreichen.