Da Bordelle seit einiger Zeit als Gewerbebetriebe gelten und diese auch in Mischgebieten zulässig sind, musste der Bau von Bordellen oder bordellähnlichen Betrieben explizit ausgeschlossen werden. (Symbolfoto) Foto: dpa

Gemeinderat ändert Bebauungspläne für Siebenlinden Süd und II, Hasslerstraße und Ziegelhütte.

Rottenburg - Um dem Rotlichtgewerbe und explizit dem Bau von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben in Rottenburgs Gewerbegebieten vorzubeugen, änderte der Gemeinderat die Bebauungspläne der Gewerbegebiete Siebenlinden II, Siebenlinden-Süd, für das Gewerbegebiet Hasslerstraße und die Ziegelhütte.

Bislang waren Gewerbebetriebe aller Art in den genannten Gewerbegebieten zulässig. Da Bordelle seit einiger Zeit als Gewerbebetriebe gelten und diese auch in Mischgebieten zulässig sind, musste der Bau von Bordellen oder bordellähnlichen Betrieben explizit ausgeschlossen werden. Als Begründung für das Verbot nennt die Verwaltung die Gefahr, dass sich Bordelle in vielfältiger Hinsicht negativ auf die vorhandenen Nutzungen in ihrer Umgebung auswirken. Längerfristig könnten sie sogar zu einer Zweckentfremdung des Gebeites führen und damit sogar Arbeitsplätze im Gewerbegebiet gefährden.

Auch gehe mit der Nutzung von Bordellen eine hohe Verkehrsbelastung einher, was die Umgebung zusätzlich beeinträchtigt. Lärmbelästigungen in den Abend- und Nachtstunden seien laut Verwaltung durch den Betrieb von Bordellen nicht zu vermeiden. Dies sei insbesondere an den Nahtstellen zu benachbarten faktischen oder bebauungsplanmäßigen Wohngebieten problematisch. Was außerdem zu befürchten sei, so Stadtplanerin Angelika Garthe, sei ein so genannter "Trading-Down-Effekt" und die Niveauabsenkung bestehender Strukturen. Dies sei mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht vereinbar.

In Siebenlinden I und II sollen im Industriegebiet weiterhin Bordelle zugelassen sein. Künftig sollen Bordelle aber in den besagten Gewerbegebieten verboten sein, sowohl der Bau als auch der Betrieb. Garthe räumte ein, dass es weiterhin Bereiche in Rottenburg gibt, wo es Bordelle oder bordellähnliche Betriebe gibt. Einstimmig wurde der Antrag der Verwaltung verabschiedet, so dass die Bebauungspläne nun einen Monat öffentlich ausliegen.

Eine Diskussion zum Thema fand nicht statt, da sich das Gremium einig war, Bordelle in Gewerbegebieten künftig nicht zuzulassen.