Klage gegen Ordnungsgeld abgewiesen

Rottenburg (md). Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat gesprochen: Das Ordnungsgeld, das gegen Gemeinderat Albert Bodenmiller verhängt wurde, ist rechtens.

Bodenmiller hatte gegen dieses Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro geklagt. Dieses war gegen ihn verhängt worden, nachdem er Grundstückspreise für das Gewerbepark "Ergenzingen-Ost" öffentlich gemacht hatte.

Der Ordnungsgeldbescheid sei rechtmäßig, so das Gericht in seiner Begründung. So habe Bodenmiller gegen seine Pflicht zur Verschwiegenheit über nichtöffentliche Angelegenheiten verstoßen. Zudem sei die Verhängung des Ordnungsgeldes in nichtöffentlicher Sitzung rechtens.