Kreistag verabschiedet Haushalt 2013 / Hebesatz der Kreisumlage sinkt leicht

Kreis Tübingen. Ohne Gegenstimme hat der Kreistag die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2013 verabschiedet.

Mit einem Gesamtvolumen von 199,9 Millionen Euro liegt der Haushalt um rund 17,6 Millionen Euro über dem Niveau des Haushalts 2012. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 189,5 Millionen Euro und auf den Vermögenshaushalt 10,4 Millionen Euro. u Der Hebesatz der Kreisumlage sinkt gegenüber der Kreisumlage 2012 um 0,3 Prozentpunkte auf 32,76. Steuerkraftbedingt steigt das Aufkommen bei der Kreisumlage 2012 gegenüber dem Haushaltsjahr 2012 dennoch um 2,55 Millionen Euro. u Beabsichtigte Sondertilgung: Der Haushalt 2013 kommt ohne Kreditneuaufnahme aus. Zusätzlich zur planmäßigen Tilgung mit 2,25 Millionen Euro erlaubt die gute wirtschaftliche Entwicklung eine außerordentliche Sondertilgung von weiteren 3,36 Millionen Euro. Damit wird die Verschuldung des Landkreises von 69 Millionen Euro im Jahr 2006 auf 51 Millionen Euro auf Ende 2013 abgebaut.

Mit diesem Kurs bereitet sich der Landkreis auf kommende Investitionen wie die Regionalstadtbahn vor. Allerdings muss der Ko-Finanzierungsanteil von Bund und Land auch stehen, denn allein durch kommunale Haushalte ist dieses Projekt in der Region nicht finanzierbar. u Aufwendungen im sozialen Bereich: Der Haushalt 2013 ist durch die gute Steuerkraft und hohe Zuweisungen geprägt. Dem stehen stetige Ausgabesteigerungen für Sozial- und Jugendhilfe gegenüber. Mit einem Gesamtvolumen von 97 Millionen Euro entfällt fast die Hälfte des Verwaltungshaushalts auf den Leistungsbereich der Sozial- und Jugendhilfe. Größter Einzelposten ist die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit 29 Millionen Euro, gefolgt von der Jugendhilfe mit 19 Millionen Euro und der Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter mit 9,7 Millionen Euro.

Die Steigerungsraten des sozialen Leistungsbereichs fordern die Kommunen und den Kreis enorm. Deshalb, so die Forderung des Kreises, sei es unabdingbar, dass der Bund zu seiner Zusage im Fiskalpakt stehe, die Kommunen in der Eingliederungshilfe ab 2014 zu unterstützen.