Ein Bürger gibt seine Stimme ab – in der Annahme, dass die auserwählte Person das mögliche Mandat auch annimmt. Foto: Gollnow

Mehr als 50 Gemeinde- und Kreisräte im Land nehmen Mandat nach Kommunalwahl nicht an.

Rosenfeld - Mehrere Dutzend Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder haben ihre Wahl nicht angenommen. Das ärgert den früheren Justizminister Rainer Stickelberger.

Mehr als 50 Gemeinde- und Kreisräte im Land haben die Annahme ihres Mandats kurz nach der jüngsten Kommunalwahl im Frühjahr abgelehnt. Dies geht aus einer Aufstellung des Innenministeriums auf Antrag des SPD-Abgeordneten Rainer Stickelberger hervor. Der frühere Justizminister hält diese Zahl für bedenklich und fordert vom Land, die rechtlichen Vorgaben für die Verweigerung eines Mandats zu prüfen: "Eine Ablehnung verzerrt den Wählerwillen und trifft auf Unverständnis in der Bevölkerung", sagt Stickelberger. Man müsse einem Bewerber doch den Willen unterstellen, dass er das errungene Mandat auch annimmt.

Anlass war für ihn ein Fall in seiner Heimatstadt Lörrach im vergangenen Sommer. Dort hatte ein 81-jähriger populärer Rechtsanwalt bei der Kommunalwahl für die FDP zahlreiche Stimmen geholt und war in den Gemeinderat eingezogen. Doch er lehnte die Annahme seines Mandats aus Altersgründen ab, woraufhin ein jüngerer Listenbewerber nachrückte. "Ich befürchte, dass dies Schule macht", sagt Stickelberger. Parteien oder Wählervereinigungen könnten ihre Listen mit prominenten Scheinkandidaten aufhübschen, die anschließend wieder abspringen.

Widerspruch zum Zweck und Wesen einer demokratischen Wahl

Die Gemeindeordnung schreibt vor, dass Bürger, die in einen Gemeinderat oder Kreistag gewählt wurden, verpflichtet sind, diese ehrenamtliche Tätigkeit anzunehmen. Nur aus "wichtigen Gründen" ist eine Ablehnung möglich: so etwa bei häufiger beruflicher Abwesenheit, Krankheit oder bei der Verwaltung eines geistlichen Amtes. Auch wer mehr als 62 Jahre alt ist oder zehn Jahre lang Gemeinderatsmitglied war, kann das Mandat ablehnen.

Doch das leuchtet Stickelberger nicht ein. Wie alt man ist, wisse man als Kandidat schon vor der Wahl. Der Abgeordnete fordert deshalb, dass ein Mandat nur dann niedergelegt werden darf, wenn während der Amtszeit ein neuer Hinderungsgrund hinzukommt.

Auch Innenminister Thomas Strobl (CDU) äußert teilweise Unverständnis gegenüber Scheinkandidaten: "Die Kandidatur für ein öffentliches Amt, das man nicht ausüben will, widerspricht dem Zweck und Wesen einer demokratischen Wahl." Die Wahlausschüsse könnten bei der Zulassung der Wahlvorschläge aber nicht die Motivation der Bewerber prüfen, gibt er zu bedenken. Und falls Kandidaten gar schon vor der Wahl ankündigten, dass sie ihr Mandat nicht annehmen wollen, dann könne der Wähler dies ja bei seiner Entscheidung berücksichtigen.

Kein Anlass um die Regeln zu verschärfen

Laut Aufstellung seiner Behörde haben landesweit 33 Personen, die bei den Gemeinderatswahlen am 26. Mai gewählt worden sind, die Annahme des Mandats abgelehnt. Außerdem wollten 21 gewählte Kreisräte ihr Ehrenamt nicht aufnehmen. In den meisten Fällen wurde als Grund die mehr als zehnjährige Mitgliedschaft in einem Gemeinderat beziehungsweise Kreistag oder die Verwaltung eines anderen Ehrenamts geltend gemacht.

Im Fall des AfD-Politikers Erik Wille, der für den Rosenfelder Gemeinderat und den Kreistag (Zollernalbkreis) kandidierte, wurde als "wichtiger Grund" für den beabsichtigten Rücktritt vom Mandat, unter anderem die Fürsorge für Kinder und Familie aufgeführt. Die Stadtverwaltung fand seinen Antrag als begründet und berief sich dabei auf die Gemeindeverordnung. Die Mehrheit des Gemeinderats lehnte dies allerdings ab und Wille musste sein Amt antreten.

Einen Anlass, die Regeln zu verschärfen, sieht Strobl nicht. "Für ehrenamtlich Tätige muss die Möglichkeit bestehen, aus wichtigen Gründen die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit abzulehnen." Schließlich könnten zwischen dem Zeitpunkt, zu dem sich jemand für eine Kandidatur entschließt, und dem Amtsantritt Änderungen in den persönlichen Lebensumständen eintreten. Wer in den Bundestag gewählt werde, könne ja auch ohne Angabe von Gründen auf das Mandat verzichten.