Nach Meinung des Landratsamts beeinträchtigt der Bewuchs im Danbach in Heiligenzimmern nicht den Abfluss bei Hochwasser. Foto: Hertle Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Landratsamt nimmt Stellung zu Beschwerden

Rosenfeld-Heiligenzimmern (lh). Das Landratsamt des Zollernalbkreises sieht durch den Bewuchs im renaturierten Bett des Danbachs in Heiligenzimmern "keine wesentliche Veränderung des Hochwasserabflusses".

Ein Anwohner befürchtete, dass durch Sträucher und Gräser der Durchfluss blockiert werden könnte und Keller oder Häuser im Fall eines Hochwassers überschwemmt werden könnten.

Der Danbach wurde 2013 renaturiert. An dieser Stelle verlief früher eine Betonröhre, die aber bei Starkregen den Wassermassen nicht gewachsen war. Nach Angaben des Landratsamts wurde im Zuge der Renaturierung und der Befestigung der Ufer mit Steinblöcken der Gerinnequerschnitt des Danbachs wesentlich vergrößert, um dadurch den Hochwasserabfluss zu verbessern.

"Die infolge der Renaturierung entstandene Vegetation des Danbachs wurde im Sommer 2018 gemeinsam mit der Stadt Rosenfeld begutachtet", heißt es in der Stellungnahme der Kreisbehörde: "Zum damaligen Zeitpunkt konnte festgestellt werden, dass der Bewuchs im Hochwasserfall überströmt wird und sich umlegen kann." Dadurch sei der Abfluss nicht beeinträchtigt.

"Pflegemaßnahmen sind im Rahmen des Gewässerschutzes durch die Stadt Rosenfeld unter Berücksichtigung der ökologischen Funktionen und mit Blick auf die Belange des Hochwasserschutzes in regelmäßigen Abständen möglich", teilt das Landratsamt weiter mit.