Ein Beispiel für ein leer stehendes marodes Gebäude: der Gasthof Grüner Baum in Leidringen Foto: Hertle Foto: Schwarzwälder Bote

Baufällige Häuser: "Grüner Baum" in Leidringen verfällt / Miller: "Zunächst Eigentümer in der Pflicht"

Kein schöner Anblick: Manche kleinere und größere Häuser in Städten und Dörfer, auch in Rosenfeld und den Stadtteilen, rotten vor sich hin. Da wird schnell der Ruf nach dem Staat laut. Doch die Behörden dürfen nicht ohne weiteres den Abrissbagger herbeordern.

Rosenfeld. Ein bekanntes Beispiel für ein verfallendes Gebäude ist das Gasthaus Grüner Baum auf dem Eckgrundstück Erzinger Straße und Vogtsgasse in Leidringen. Das einst stattliche Gebäude aus dem 18. Jahrhundert war lange Zeit im Eigentum von Gastwirtsfamilien, bis es in den 1990er-Jahren verkauft wurde. Seither vergammelt es ungenutzt. Das Dach des Anbaus ist schon eingebrochen – ein Ärgernis für den Leidringer Ortschaftsrat und Ortsvorsteher Horst Lehmann. Es gab auch Beschwerden, weil der Gehweg am Gelände nicht passierbar war. Der Ortschaftsrat hat mit Erlaubnis des Eigentümers vor Jahren den gröbsten Schutt auf dem Grundstück beseitigt.

Auch in Rosenfeld und anderen Orten fallen solche maroden Gebäude ins Auge, etwa am Ende des Pfingsthaldewegs oder an der Bickelsberger Ortsdurchfahrt. Wie Bürgermeister Thomas Miller indessen betont, sei zunächst einmal der Eigentümer eines Anwesens in der Pflicht, das Grundstück und Gebäude so zu unterhalten, dass keine Gefahr davon ausgeht. Die Abteilung Baurecht beim Landratsamt tue sich schwer damit, wenn einer seinen Verpflichtungen nicht nachkomme. In Fällen von "Gefährdung für Leib und Leben" könne man, so Miller, eingreifen. Der Bürgermeister weist auch darauf hin, dass in der Regel eine Haftpflichtversicherung bestehe, die einen eventuellen Schaden reguliere.

Das Landratsamt teilt die Fälle von "Bruchbuden" in mehrere Kategorien ein. Wenn das Gebäude zwar leer steht, aber keine Anzeichen von Verfall aufweist, sieht die Behörde keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und stuft es in Kategorie I ein. Dann, so das Landratsamt, habe es keine Eingriffsmöglichkeit.

Kategorie II gilt für Gebäude, die "bedingt standsicher" sind. Das bedeutet: Es bestehen erste Anzeichen des Verfalls. Solange das Grundstück ausreichend abgesperrt sei, etwa durch einen Bauzaun, sei nichts zu machen. Anders sehe es aus, wenn eine Absperrung fehlt. Dann könne die Behörde eine solche anordnen.

Bei Kategorie III fehlt laut Landratsamt die Standsicherheit. Auch in diesem Fall sind ihm die Hände gebunden, wenn Passanten und vorbeifahrende Autos durch Zäune oder Mauern geschützt sind. Wenn aber ein bröckelndes Gebäude ohne Absperrung an einer öffentlichen Fläche stehe, könne die Behörde sogar einen Abbruch per "Ersatzvornahme" anordnen.

Ganz schwierig sieht es hingegen bei der Kategorie D aus. Dieser Buchstabe steht für Denkmalschutz. In diesem Fall, so das Landratsamt, bestünden sehr beschränkte Eingriffsmöglichkeiten durch die Baurechtsbehörde. Für diese und für den Eigentümer sei ein Abbruch kaum durchführbar, heißt es in der Stellungnahme des Landratsamts.

Der "Grüne Baum" Leidringen steht seit Jahren auf der Liste der verkäuflichen Baudenkmale der staatlichen Denkmalpflege.