Für im Fahrzeug eingesperrte Hunde können sommerliche Temperaturen schnell zur Gefahr werden. (Symbolfoto) Foto: Jansen

Fahrzeuge erreichen schnell Innentemperatur von etwa 50 Grad. Scheibe einschlagen kann teuer werden.

Region - „Feuerwehr befreit Kind aus überhitztem Auto“ oder „Hund bei über 30 Grad im Wagen zurückgelassen“: Schlagzeilen wie diese sind während der Sommermonate keine Seltenheit. Autofahrer unterschätzen immer wieder die Gefahr von sich schnell aufheizenden Fahrzeugen. Für Kinder und Tiere kann dies schnell lebensgefährlich werden.

Laut ADAC erreicht ein parkendes Auto bei 28 Grad Außentemperatur nach 30 Minuten Werte von etwa 50 Grad. Nach einer Stunde wird im Wageninneren schnell eine Temperatur von rund 57 Grad erreicht. Dabei macht es kaum einen Unterschied, ob die Fenster komplett geschlossen oder leicht geöffnet sind.

Streit um eingesperrten Hund eskaliert

Im Oktober 2017 eskalierte auf dem Parkplatz des Schwarzwald-Baar-Centers in Villingen-Schwenningen ein Streit um einen im Auto zurückgelassenen Vierbeiner. Eine 29-Jährige hatte sich Sorgen um einen Hund gemacht, der ihren Angaben zufolge "bei praller Sonne mindestens anderthalb bis zwei Stunden ohne Belüftung eingesperrt" war.  An diesem Tag herrschten Temperaturen um die 20 Grad. Die Frau wollte das Tier aus dem Fahrzeug befreien. Aber als der Autofahrer hinzukam, lief die Situation aus dem Ruder. Die 29-Jährige soll nach einem verbalen Schlagabtausch den 60-Jährigen angespuckt und ihm anschließend ausgerechnet mit einem Hundeabwehrspray in das Gesicht gesprüht haben. Der 60-Jährige wiederum trat nach der Frau und verpasste ihr anschließend eine Ohrfeige.

Vergangenes Jahr 22 gemeldete Fälle

Fälle von eingesperrten Kindern und Tieren in Autos sind keine Seltenheit. Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Tuttlingen wurden 2017 22 Fälle von Tieren und Kindern (zumeist Tiere) in zu heißen Autos gemeldet. Nach Angaben von Sarah König vom Polizeipräsidium Tuttlingen konnte die Polizei diesen Sachverhalt vor Ort nur in vier Fällen bestätigen. Eine Scheibe musste nie eingeschlagen werden, die Fahrzeuge konnten anders geöffnet werden.

Akute Notsituation muss vorliegen

Doch wie reagiere ich richtig, wenn ich beispielsweise einen Hund an einem heißen Sommertag in einem abgesperrten Auto entdecke? Wichtig ist, dass zuerst versucht wird, den Besitzer ausfindig zu machen. Führt dies nicht zum Erfolg, sollte die Polizei verständigt werden. Als Privatperson das Einschlagen einer Fahrzeugscheibe begründen zu können, ist nicht ganz einfach. Es muss ein „rechtfertigender Notstand“ (§34 StGB) vorliegen. „Das Einschlagen ist nur erlaubt, wenn sich das Tier oder Kind in einer absoluten Notlage befinden“, sagt König. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn das Tier kurz vor dem Hitzetod stehe.

„Ob nun berechtigt oder nicht - in allen Fällen muss gegen den oder die 'Helfer', welche die Scheibe eingeschlagen haben, zunächst ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet werden. In diesem Verfahren wird dann geprüft, ob die Umstände gerechtfertigt waren. Wenn ja, wird das Verfahren gegebenenfalls eingestellt“, sagt König. Im ungünstigsten Fall bedeutet dies aber auch, dass derjenige, der die Scheibe kaputt gemacht hat, auch zahlen muss.