Dass Windräder gebaut werden sollen, ist beschlossene Sache – jetzt wird das Wo konkret. Foto: dpa/Bodo Schackow

Der Geislinger Gemeinderat hat bei zwei Gegenstimmen den Teilregionalplan Wind- und Solarenergie gebilligt, der konkretisiert, wo künftig Windkraft- und Freiflächen-Fotovoltaikanlagen gebaut werden dürfen.

Regenerative Energie ist für Geislingen kein wirklich neues Thema: Die Stadt beschäftigt sich bereits seit mehr als zehn Jahren immer wieder mit möglichen Standorten für Windkraft- und Solaranlagen.

 

Doch inzwischen werden diese Überlegungen immer konkreter. Angestoßen hat das die Landesregierung, die den Ausbau der erneuerbaren Energiequellen forciert. Bis September 2025 soll auch für die Stadt feststehen, wo „grüner“ Strom vorrangig erzeugt werden soll.

Dirk Seidemann, Verbandsdirektor des Regionalverbands Neckar-Alb, legte dem Gemeinderat in dessen jüngster Sitzung dar, was auf der Geislinger Gemarkung Geislingen geschehen könnte. Aus den im vergangenen Jahr festgelegten „Suchräumen“ werden nun Pläne, wo solche Anlagen vorrangig gebaut werden sollen.

Dezentrale Konzentration

Ein Ziel bei der Windkraft ist laut Seidemann, dass alle Gegenden der Region ihren Beitrag sollen. Zugleich soll aber eine Konzentration von Standorten für Windräder in besonders geeigneten Gebieten stattfinden: „Wir wollen nicht viele kleine, sondern wenige größere Standorte, wo viele Anlagen stehen.“ Man könnte das „dezentrale Konzentration“ nennen.

Abstände

Der Abstand der Rotormasten richtet sich nach Vorschriften des Lärmschutzes: 750 Meter sollen sie von reinen Wohngebieten weg bleiben, 450 Meter zu Wohn- und Gewerbe-Mischgebieten.

Natur- und Denkmalschutz

Bei Biosphärengebieten und Kulturdenkmälern von „höchst raumwirksamer Bedeutung“ dürfen keine Windräder gebaut werden. Das Landesdenkmalamt hat laut Seidemann eine Liste mit fünf solcher Denkmale aufgestellt. Das ehemalige Kloster Binsdorf, seit 2021 ein „Denkmal nationaler Bedeutung“, ist nicht darunter. Außerdem müssen die Interessen der Bundeswehr berücksichtigt werden. Nur rund um den geplanten Fallschirmübungsplatz am Waldhof hat diese ihr Veto eingelegt.

Flächen

In der Region Neckar-Alb sind bislang 40 Windenergiegebiete mit 9192 Hektar vorgesehen. Auf Geislinger Gemarkung kommt nur ein Bereich in Frage, „ZAK-02“ genannt.

Auf den schraffierten Flächen sollen in Zukunft vorrangig Windräder aufgestellt werden. Foto: LGL-BW/LGL-BW

Dieser erstreckt sich vom Oberholz nach Nordosten sowie nördlich des Dattenbols Richtung Owingen und ist 275 Hektar groß. 46,4 Hektar davon liegen auf Stadtgebiet, der Rest gehört zu Owingen beziehungsweise Ostdorf.

Für Freiflächen-Fotovoltaikanlagen sind in der Region Neackar-Alb 88 Bereiche mit 1278 Hektar vorgesehen, drei davon rund um Erlaheim: Auf acht Hektar am Hasenbühl wird bereits geplant – dort will die EnBW Solar GmbH eine große Anlage bauen und betreiben. Hinzu kommen 19 Hektar „Vorbehaltsgebiet“ nördlich von Erlaheim im Achdorf und 16 Hektar am Warnberg, südlich der Landesstraße 415.

Offene Fragen

Bis September 2025 soll der Regionalverband die Satzung für Wind- und Solarenergie beschließen. Offene Themen bis dahin sind beispielsweise mögliche Hubschrauber-Flugstrecken und weitere Erkenntnisse aus der Bürgerbeteiligung.]

Bürgermeister Oliver Schmid sagte, man bedauere, dass der Waldhof aufgrund des Vetos der Bundeswehr als potenzielle Windkraftfläche ausscheide: „Das tut uns richtig weh.“ Ausgerechnet dort weht der Wind im Geislinger Stadtgebiet am stärkten.

Letztlich billigte der Gemeinderat den Planentwurf bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich. Dies auch mit dem Wissen, dass andernfalls Grundstückseigentümer frei entscheiden könnten, ob auf ihren Flächen Windräder gebaut werden.

Was sagen die Räte?

Gerhard Mozer
(Freie Wähler) erkundigte sich nach dem zu erwartenden Ausmaß der Eingriffe in den Wald. Der sei überschaubar, sagte Dirk Seidemann. Waldwege, die verbreitert werden müssten, würden danach zurückgebaut.

Wolfgang Heitz
(Aktive Bürger) wollte wissen, ob in dem Plan die Frage des Grundbesitzes berücksichtigt sei. In der Regionalplanung interessiere das nicht, sagte Seidemann. Ein etwaiger Investor müsse mit den Eigentümern eine Vereinbarung treffen. Das sei Aufgabe des Projektierers, aber die Gemeinde habe mitzureden, weil dieser die Wege gehören, entlang derer in der Regel die Leitungen verlaufen.

Torsten Acker
(Freie Wähler) stellte die Frage nach der Einspeisung des erzeugten Stroms. Laut Seidemann ist das eine lösbare Aufgabe, man habe das im Vorfeld mit den Netzbetreibern besprochen. Im gesamten Kreis scheide kein Bereich aus, weil dieser nicht sinnvoll mit Leitungen erschlossen werden könne.

Acker fragte auch nach den Kosten für die Stadt. Es entstehen keine, wenn Geislingen nicht selbst in die Anlagen investieren will.

Friedrich Klein
(Sozial-Ökologische Liste) wollte wissen, ob die Windhöffigkeit in der Region reicht? Das Land hat dem Regionalverband einen Windatlas zur Verfügung gestellt. Auf Flächen, die übers Jahr eine „Windleistungsdichte“ von 190 Watt je Quadratmeter (W/m2) erreichen, können Windkraftanlagen wirtschaftlich betrieben werden. Der für Geislingen vorgesehene Raum übertrifft diesen Wert: Im Windatlas sind dort 190 bis 250 W/m2 ausgewiesen.

Hans-Jürgen Weger
(Aktive Bürger) fragte, welcher Radius um den geplanten Fallschirmübungsplatz am Waldhof frei bleiben müsse. Laut Seidemann gilt dort eine Verbotszone für Windkraftanlagen von zwei Kilometern. Hinzu kommt eine Einflugschneise.

Erlaheims Ortsvorsteher Ewald Walter
berichtete, dass der Ortschaftsrat sich skeptisch gegenüber dem für Solaranlagen vorgesehenen Gebiet Achdorf geäußert hat: Dabei handle es sich um viele kleine Parzellen und der Bereich liege sehr nahe am Ort. Die Ortschaftsräte sähen eine Freiflächenanlage dort nicht gerne. Verbandsdirektor Seidemann hielt fest: Wenn ein klares Signal aus dem Geislinger Gemeinderat komme, dass das Gebiet nicht gewünscht sei, wäre es nicht sinnvoll, dieses weiterzuverfolgen – auch weil der Gemeinderat dafür einen Bebauungsplan aufstellen müsste.