Eine Feuerschale, die unter einen Meter Durchmesser hat, darf genehmigungsfrei im Garten oder auf der Terrasse aufgestellt werden, solange es die Hausordnung nicht verbietet. Foto: blomus/gms/dpa

Feuerschalen und -körbe sind äußerst beliebt – auch, weil sie sehr praktisch sind. Sie sind mobil und manche sind sogar zum Grillen geeignet. Aber darf man sie wirklich überall aufstellen?

Spätestens seit der Corona-Pandemie liegen Feuerschalen und -körbe im Trend. Wer sich gern geborgen fühlt, liebt es, an seinem privaten Rückzugsort ein heimeliges Feuer zu haben. Aber auch gesellige Menschen kommen auf ihre Kosten, sie laden Freunde ein – und können sogar auf manch einer Feuerschale grillen. Es gibt speziell dafür ausgestattete Feuerschalen und -körbe, die etwa mit einem Grillring versehen sind oder die mit einem zusätzlichen Schwenkgrill daherkommen.

Aber darf man diese mobilen Feuerstätten eigentlich überall aufstellen, wo man gerne möchte? Im Garten des Einfamilienhauses, auf der Terrasse der Mietwohnung oder dem Balkon des Mehrfamilienhauses?

Generell gelten Feuer in Feuerschalen wegen ihrer geringeren Größe und des kontrollierten Abbrennens in der Schale als Gemütlichkeits- oder Wärmefeuer, sie sind bei einer Größe von unter 100 Zentimeter im Durchmesser von einer Genehmigung befreit. Auch von der Stadt Stuttgart aus gibt es „keine städtischen Regelungen oder gar ein Verbot für den Gebrauch von Feuerschalen auf privaten Terrassen, Balkonen und Gärten, auch nicht bei Mietshäusern“. Ausschlaggebend sei das private Mietrecht oder Nachbarrecht. Grundsätzlich gelte es, Brandgefahren stets vorzubeugen.

Deshalb gelte es zu beachten, dass die Feuerschale zugelassen sein muss. Man darf sie nur im Freien benutzen, am besten auf festem und nichtbrennbarem Untergrund. Zudem muss ein ausreichender Abstand zu Gebäuden, Fenstern und brennbaren Gegenständen von mindestens fünf Metern einhalten; der Abstand zu leicht entzündlichen Stoffen wie Heu, Stroh, Papier und Wäldern muss mindestens 100 Meter betragen.

Trockenes Holz sorgt für weniger Qualm – und weniger Ärger

Bei starkem Wind darf die Feuerschale nicht betrieben werden, da die Gefahr von Funkenflug besteht. Zudem muss die Feuerschale unter ständiger Aufsicht sein und ausreichend Löschmittel sollten bereitgehalten werden. Verbrannt werden darf nur trockenes Holz, also kein nasses Holz, Grüngut oder ähnliches. Das ist auch gut, um Ärger mit den Nachbarn vorzubeugen, denn dadurch qualmt es weniger. Und wer dann lange genug in die hypnotischen Flammen gestarrt hat, um die nötige Bettschwere zu erlangen, muss die Glut muss vor dem Verlassen der Feuerstelle gut ablöschen.

Selbst bei einem Feuerverbot wegen Waldbrandgefahr ist das Entzünden von Feuerschalen auf privatem Grundstück am Wohnort in der Stadt erlaubt – es gilt nur, die oben genannten Regeln zu beachten. Das Feuerverbot wegen der anhaltenden Trockenheit bezieht sich auf Wald und Grünanlagen. Dort ist das Feuermachen grundsätzlich verboten, auch mit selbst mitgebrachten Grills.