Studenten können in Zukunft auf mehr Unterstützung vom Staat setzen. Foto: dpa-Zentralbild

Für das Jahr 2016 plant das Bundeskabinett einige Änderungen bei der Ausbildungsförderung Bafög. Der steigende Förderbeitrag ist nur eine Komponente des Gesetzentwurfs. Wir zeigen, welche Kernpunkte bald gelten sollen.

Für das Jahr 2016 plant das Bundeskabinett einige Änderungen bei der Ausbildungsförderung Bafög. Der steigende Förderbeitrag ist nur eine Komponente des Gesetzentwurfs. Wir zeigen, welche Kernpunkte bald gelten sollen.

Stuttgart - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reform der Ausbildungsförderung beschlossen. Die Kernpunkte aus dem Gesetzentwurf von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU):

- Die Förderbeträge für Studierende und Schüler steigen um 7 Prozent.

Elternfreibeträge steigen

- Die Elternfreibeträge zur Berechnung der Förderung werden ebenfalls um 7 Prozent angehoben. Dadurch können nach aktueller Lohnentwicklung zusätzlich etwa 110 000 junge Menschen Förderung erhalten.

Wohnzuschlag steigt

- Der Wohnzuschlag für nicht mehr im Elternhaus lebende Studierende steigt von 224 Euro auf 250 Euro.

Maximale monatliche Förderung

- Die maximale monatliche Förderung inklusiv Wohnzuschlag steigt von 670 auf 735 Euro (plus 9,7 Prozent).

Mehr Zuschlag für jedes Kind

- Für jedes zu betreuende Kind gibt es einen Zuschlag von 130 Euro. Bisher waren es 113 Euro fürs erste Kind, 80 Euro für jedes weitere.

Anpassung an andere Minijobs

- Die monatliche Zuverdienstgrenze für Bafög-Empfänger wird von 400 auf 450 Euro angehoben - wie zuvor schon bei den anderen Minijobs.

Deutlich höherer Freibetrag

- Für Bafög-Empfänger mit Sparbuch oder eigenem Vermögen steigt der Freibetrag von bisher 5200 Euro auf 7500 Euro.

Teilschließung der Förderlücke

- Die Förderlücke zwischen Bachelor- und Masterstudium wird zum Teil geschlossen. Die Förderung nach dem Bachelorabschluss wird beim Übergang um maximal zwei Monate verlängert.

Fristverkürzung für Nicht-EU-Ausländer

- Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die aus humanitären oder familiären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis haben oder geduldet werden, können künftig schon nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland einen Bafög-Antrag stellen. Bisher galt eine Frist von vier Jahren.

Der Internet-Antrag

- Das Bafög-Antragsverfahren wird erleichtert, ein Internet-Antrag soll künftig möglich sein.

Das ändert sich schon 2015

- Bereits zum 1. Januar 2015 übernimmt der Bund die Finanzierung des Bafögs komplett. Bisher mussten die Länder zu den Kosten 35 Prozent beisteuern. Sie sparen damit knapp 1,2 Milliarden Euro jährlich. Das Geld soll laut Gesetzentwurf „dem Bildungsbereich, insbesondere den Hochschulen“ zugutekommen. Mit Übernahme der vollen Bafög-Kosten erwartet der Bund die Zustimmung der Länder zu einer Grundgesetz- Änderung. So soll das 2006 eingeführte Kooperationsverbot von Bund und Ländern für den Hochschulbereich wieder gelockert werden.