Zu nah am Rinkenbach: Vertreter des Petitionsausschusses besichtigen die strittige Terrasse in Tonbach. Foto: Stadler

Eine Terrasse wurde in Tonbach ohne Genehmigung zu dicht an den Rinkenbach gebaut. Nachdem den Bauherren eine rechtskräftige Abbruchverfügung vorgelegen hatte, schalteten sie den Petitionsausschuss des Landtags ein. Der machte sich nun vor Ort ein Bild.

Baiersbronn - Im Jahr 2017 hatte ein Ehepaar aus Tonbach von der Gemeinde Baiersbronn die Baugenehmigung für ein Fertighaus – seinen künftigen Alterssitz – erhalten. Bei der Bauabnahme, so der Baiersbronner Bauamtsleiter Thomas Kuntosch, sei festgestellt worden, dass an dem Gebäude eine Terrasse angelegt wurde, die nicht beantragt und auch nicht genehmigt worden war. Zudem sei sie nicht vereinbar mit geltendem Recht. Laut Abrundungssatzung müssten bauliche Anlagen innerorts einen Abstand von fünf Metern zu Gewässern einhalten.

Hinter dem Haus und der besagten Terrasse fließt der Rinkenbach vorbei. Zu diesem beträgt der Abstand der Terrasse ab Böschungskante weniger als die erforderlichen fünf Meter. Problematisch ist dieser nicht eingehaltene Abstand wegen drohenden Hochwassers bei Starkregen oder nach der Schneeschmelze zum Winterende.

Ehepaar nutzt Petitionsrecht zur Aufklärung des Sachverhalts

Auf die Abbruchverfügung vom Januar 2019 reagierten die Hauseigentümer mit einem Widerspruch beim Regierungspräsidium, das diesen nach Prüfung der Entscheidung der Gemeinde Anfang 2021 als unbegründet zurückwies. Da die Bauherren kein weiteres Rechtsmittel in Anspruch nahmen, also keine Klage einreichten, wurde die Abbruchverfügung rechtskräftig. Ein Jahr später, im Februar 2022, nahm das Ehepaar das im Grundgesetz und der Landesverfassung verankerte Petitionsrecht zur Aufklärung des Sachverhalts in Anspruch, da es sich durch die Entscheidung des Baurechtsamts Baiersbronn und der Widerspruchsbehörde benachteiligt fühle.

Zunächst trafen sich die Petenten jetzt mit der Berichterstatterin des Petitionsausschusses, der Baiersbronner CDU-Landtagsabgeordneten Katrin Schindele, und dem Vertreter der Opposition, Andreas Kenner (SPD), dem stellvertretenden Ausschussvorsitzenden. Zum Anhörungstermin waren Julia Winter vom Regierungspräsidium, Bianca Gruber vom Landratsamt sowie von der Gemeinde Bauamtsleiter Thomas Kuntosch und Sachgebietsleiter Tiefbau Hartmut Johannsen in den Rosensaal gekommen.

Schon Baugenehmigung zeige, dass keine Terrasse möglich ist

Die Petenten schilderten die Situation und machten deutlich, dass sie mit ihrem Anliegen bei den Ämtern auf keinerlei Verständnis gestoßen seien. Sie wollten die Terrasse nicht abreißen, machten sie deutlich. Stattdessen strebten sie eine Vereinbarung an, wonach sie den Rinkenbach, der über ihr Grundstück läuft, auf eigene Kosten verlegen können, um die Terrasse vor Hochwasser zu schützen und der Abstandsregelung gerecht zu werden.

Bauamtsleiter Kuntosch erklärte, dass beim Durchlesen der Baugenehmigung bereits erkannt werden konnte, dass an der besagten Stelle keine Terrasse möglich ist. Die Vertreterin des Regierungspräsidiums betonte, dass die Terrasse öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspreche und die Gemeinde deshalb eine Abbruchanordnung erlassen habe.

Die Vertreterin der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt, Bianca Gruber, ging auf die Vorgeschichte des Rinkenbachs ein, der zu den Gewässern zweiter Ordnung zähle. Ursprünglich zur Wiesenbewässerung gebraucht, verlaufe der Rinkenbach nunmehr in einer Talsohle, was nicht immer so gewesen, aber den physikalischen Gesetzmäßigkeiten geschuldet sei. Das Regierungspräsidium sehe keine Chance auf eine wasserrechtliche Genehmigung, da der Bach an eine weniger geeignete Stelle verlegt und ein künstlicher Tiefpunkt geschaffen werden müsste – und das alles ohne wasserrechtliche Begründung. Auch die Gemeinde zeige an einer Gewässerverlegung kein Interesse. Inzwischen, nach dem Hochwasser im vergangenen Jahr, sei der Rinkenbach noch näher an das Gebäude herangerückt und der Abstand zur Terrasse noch kleiner.

Auch für die Zufahrt zur Terrasse gibt es keine Genehmigung

Sowohl der Petent als auch ein anwesender Nachbar gehen davon aus, dass mit ein paar Steinen verhindert werden könnte, dass der Bach noch näher komme. Vor Ort wurde deutlich, dass bereits das Gebäude mit seinem versetzten Anbau aufgrund einer großzügigen Regelung durch die Baurechtsbehörde in den an sich erforderlichen Abstand zum Rinkenbach hinein gebaut wurde.

Thomas Kuntosch signalisierte für die Gemeinde Baiersbronn Dialogbereitschaft und das Anstreben einer einvernehmlichen Lösung, auch was die mit Gittersteinen gestaltete, nicht genehmigte Zufahrt zur Terrasse angehe.

Obwohl aufgrund der rechtmäßigen Abbruchverfügung Zwangsmaßnahmen möglich gewesen wären, ruht das Verfahren, solange der Petitionsausschuss keine Empfehlung vorlegt. Katrin Schindele wird dem Gremium nun Bericht erstatten und eine Empfehlung dazu vorlegen, mit welchem Ergebnis die Petition abgeschlossen werden könnte. Die nächste Sitzung des an sich monatlich tagenden Ausschusses ist nach der Sommerpause am 29. September. Das dann getroffene Votum wird dem Landtagsplenum übergeben, das abschließend entscheidet, ob der Petition abgeholfen werden kann, sie also erfolgreich ist oder nicht.