Kommunales: Anregungen sind möglich

Ratshausen. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Wohngebiet "Ban II" liegen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bis 17. Februar im Rathaus zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen können während der üblichen Öffnungszeiten sowie auf den Internetseiten der Gemeinde eingesehen werden. Anregungen können während der Auslegungsfrist im Rathaus schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Gemeinderat hatte am 12. Dezember 2019 den Entwurf des Bebauungsplans Wohngebiet "Ban II" gebilligt und beschlossen, für diesen die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Die Gemeinde will zur Bereitstellung von weiteren Wohnbauflächen das bereits überwiegend bebaute Wohngebiet Ban erweitern, um der steigenden Nachfrage nach Bauplätzen gerecht zu werden. Das städtebauliche Konzept sieht die Fortführung der bestehenden, parallel verlaufenden Stichstraßen vor, die jeweils auf einer Wendeplatte enden. Diese sind durch einen Fußweg miteinander verbunden. Durch die östlich gelegene und bereits bestehende Erschließungsstraße können die östlichen Bauplätze erschlossen werden. Insgesamt sind 21 Bauplätze mit Grundstücksgrößen zwischen 411 und 1604 Quadratmetern vorgesehen, wobei auf dem größten Bauplatz voraussichtlich Mehrfamilienhäuser entstehen sollen. Die Bebauung soll jedoch maßgeblich mit Einfamilienhäusern erfolgen.

"Durch die geplante Erweiterung kann eine sinnvolle Arrondierung der randlichen Ortslage erfolgen", betont Bürgermeister Heiko Lebherz.