Die Stadt Schömberg lässt prüfen, ob das denkmalgeschützte alte Rathaus abgebrochen werden kann. Foto: Visel

Der Schömberger Gemeinderat lässt den Abbruch des alten Rathauses beim Landratsamt prüfen und auch, ob dem Gebäude seine Denkmaleigenschaften entzogen werden können.

Schömberg (bv). Nachdem der Gemeinderat den Kauf des "Zollhauses" abgelehnt hat, rücken nun die Sanierung beziehungsweise der Abbruch und die Erweiterung des Rathauses in der Alten Hauptstraße in den Fokus. ImHaushaltsplan 2022 der Stadt Schömberg sind 300 000 Euro unter dem Titel "Rathaus" eingestellt. Als nächster Schritt ist ein Architektenwettbewerb geplant.

Antrag auf Abbruch

Weil jedoch die Sanierung des Gebäudes, das über Denkmaleigenschaften verfügt, kostspielig und langwierig sein wird, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, beim Landratsamt einen Antrag auf Abbruch des Gebäudes Alte Hauptstraße 7 zu stellen. In diesem Zusammenhang soll geklärt werden, ob die Denkmaleigenschaften des Rathauses aufgehoben werden können.

Wie Bürgermeister Karl-Josef Sprenger darlegte, würde allein die Dachsanierung mehr als 300 000 Euro kosten. Zudem gebe es an dem Haus Schieferschäden, die stetig größer würden. Die energetische Sanierung wäre darüber hinaus mit erheblichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden.

Neubau wäre günstiger

Ein Neubau, so Sprenger, sei mit geringeren Kosten verbunden und schneller zu erstellen als die grundlegende Sanierung des bestehenden Gebäudes. Ein Neubau wäre energieeffizienter, und bei der Neuplanung könnte auch gleich die Stellplatzfrage miteinbezogen werden.

Schließlich, so der Bürgermeister weiter, könne die Stadt mit der Alten Schule und der Zehntscheuer bereits zwei alte Gebäude vorweisen, die mustergültig saniert worden seien.

Besonderheiten bewahren

In die Vorgaben für den Architektenwettbewerb sollen die Besonderheiten des alten Rathauses wie der Dachreiter, das Türmle und die Rathausuhr als "Gestaltungsmaßnahmen" mit aufgenommen werden.

Stadtrat Tommy Geiger befürwortete den Abbruch und die Integration der genannten baulichen Besonderheiten in die Fassade des Neubaus. Dass das Gebäude schützenswert sei, sehe er nicht: "Mir fehlt dabei der Sinn für den Denkmalschutz." Walter Schempp fügte an: "Bei einem Abbruch des Rathauses hätte man auch gleich das ›Zollhaus‹ kaufen können."