Dem Baden im Rangendinger Stausee steht nichts mehr im Weg. Doch mit dem Parken kann es spätestens im nächsten Jahr Schwierigkeiten geben.Foto: Beiter Foto: Schwarzwälder Bote

Freizeit: Grundsatzentscheidung zum gebührenpflichtigen Parken am Stausee vom Gemeinderat verschoben

Der Rangendinger Stausee kommt nicht zur Ruhe. Kaum ist die Rechtssicherheit des Badebetriebs gesichert, da regt sich nun vehement der Unmut der Anwohner wegen der Parksituation rund um den See.

Rangendingen. Die Anwohner waren in der Gemeinderatssitzung vorstellig geworden. "In uns kochets", brachten sie ihren Ärger dort klar zum Ausdruck. Dass ihre Anliegen auf dem Rathaus durchaus ernst genommen werden, war daran zu erkennen, dass ihrem Wunsch zu einer Anwohner-Anhörung sofort zugestimmt wurde. Der Gemeinderat stimmte auch einmütig dem Antrag von Bernd Pflumm zu, den Grundsatzbeschluss zum Einstieg in eine "Parkraumbewirtschaftung" - sprich: ins bezahlte Parken rund um den See - solange zurückzustellen, bis die Anlieger zu Wort gekommen seien. Dies löste spontanen Beifall in den Zuschauerrängen aus.

Mit dem Beschluss sollte der Gemeinderat das weitere Vorgehen der Gemeinde in der Frage des kostenpflichtigen Parkens am Stausee festlegen. Dies war vom Rat in dessen Sitzung im Mai vorgeschlagen worden. Im Vorfeld hatte die Verwaltung Angebote für zwei Parkscheinautomaten eingeholt, die auf beiden Seiten des Damms aufgestellt werden sollten. Sie würden rund 15 000 Euro kosten. Die demnach gebührenpflichtigen Parkplätze sind auf einer Skizze entlang der Grosselfinger Straße, auf der Dammkrone sowie Am Großen Damm eingezeichnet.

Der durch die Verschiebung drohende Aufschub hat auf diesen Sommer kaum Auswirkungen. Denn bis zu einer Realisierung wäre ohnehin noch einige Zeit verstrichen, sodass es für diese Badesaison nicht mehr gereicht hätte, hatte Bürgermeister Johann Widmaier bereits erklärt. Vieles müsse vorab noch geklärt werden. Unter anderem, wer überhaupt für die Aufstellung einer entsprechenden und notwendigen Satzung zuständig sei – Rangendingen, oder, im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft, die Stadt Hechingen.

Freude löste diese Nachricht nicht gerade aus im Rat. Rudi Strobel befürchtete gar, dass bei einem etwaigen Desinteresse Hechingens sogar das ganze Unterfangen noch scheitern könnte. Reinhold Dieringer brachte den Vorschlag, die Autos ganz vom Stausee zu verdrängen und dessen Besucher zu "zwingen", ihre Fahrzeuge auf den ausgewiesenen Parkplätzen auf der Festwiese abzustellen. Ein Ausweichen auf die Parkplätze bei der Schule dürfe dieses "Verdrängen" dann allerdings nicht zur Folge haben, merkte Daniel Stehle an. Er schlug vor, dass "da mal jemand drauf schaut", der etwas verstehe von der Thematik.

Für die Anwohner wird jede Entscheidung eine Wirkung haben – und könnte sie empfindlich treffen. Schließlich gelte jede Form von Halteverbot dann auch für deren private Besucher, machte der Bürgermeister deutlich. Was natürlich auch beim gebührenpflichtigen Parken der Fall wäre. Denn, so Widmaier: "Ausnahmen kann es in beiden Fällen nicht geben."

Für die Anwohner wird jede Entscheidung eine Wirkung haben

Die ganze Problematik ist derzeit nun aber erst einmal auf Eis gelegt. Und so wird in den kommenden Wochen wohl weiter wild geparkt am Stausee. Denn, das hatte sogar das Gemeindeoberhaupt selbst beobachtet: Ausgewiesene Sperrflächen zeigten ohne Kontrolle absolut keine Wirkung. Von der Stadt Hechingen, die für diese Kontrollen zuständig sei, habe er die Zusage erhalten, dass einmal in der Woche kontrolliert werde.

Das wiederum scheint den Zuhörern deutlich zu wenig, wie ihrem unwilligen Gemurmel zu entnehmen war. Zusätzlich werde auch die Sicherheitsfirma Wolf wieder beauftragt, regelmäßig am Stausee vorbeizuschauen, beruhigte Widmaier. Richtig zufrieden schienen die Anwohner aber deshalb nicht.

Dafür herrscht mit dem 70-seitigen Gutachten der "Deutschen Gesellschaft für das Badewesen" jetzt wenigstens Rechtssicherheit beim Badebetrieb (wir berichteten). Dies gelte schon zum jetzigen Zeitpunkt, selbst wenn noch weitere Schilder aufgestellt werden müssten, wie Widmaier bekanntgab. Unter anderem darf nicht in der naturnahen Flachwasserzone geschwommen werden – was aber sowieso niemand tue, weil das Wasser dort nur 30 Zentimeter tief sei, stellte er fest.

Ein Problem stelle derzeit noch das Floß dar, das als Kinderspielgerät gelte und als solches vom Hauptsee abgetrennt sein müsse. Die Abtrennung werde man mit Steinquadern oder Holzpalisaden bewerkstelligen, sagte Widmaier.

Außerdem müsse die Gemeinde eine Badeordnung erlassen, die als Handhabe für mögliche Verstöße dienen könne. Unter anderem ginge es dabei auch ums mittlerweile sehr beliebte Shisha-Rauchen auf der Liegewiese.

Weil der See mit den Veränderungen jetzt nur noch als Badestelle gelte, sei auch eine Aufsicht nicht vorgeschrieben. Allerdings würden Wachdienste ausdrücklich als "sinnvoll" begrüßt – welche die DLRG-Ortsgruppe laut Widmaier auch weiterhin ausführen möchte. Einziger Unterschied zu vorher: Die Lebensretter müssten ihre Anwesenheit mit einem Fähnchen kennzeichnen.