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Moderate Erhöhung in Rangendingen. Jagdhunde sind zukünftig befreit

Hundebesitzer in Rangendingen müssen zukünftig für die Haltung ihres Lieblings tiefer in die Tasche greifen. Der Gemeinderat hat am Montag die Hundesteuer angehoben.

R angendingen . Die Änderung der Satzung beinhaltet gleich mehrere Punkte. So sollen Jagdhunde, die auch tatsächlich zur Jagd eingesetzt werden und deren Halter einen gültigen Jagdschein besitzt, zukünftig von der Steuer befreit sein. Diese Regelung tritt sogar rückwirkend zum Beginn des Jahres 2019 in Kraft.

Die Hundehaltung des ersten Hundes ohne Befreiung erhöht sich dagegen von 65 auf 85 Euro. Für jeden weiteren gehaltenen Hund verdoppelt sich der Steuersatz auf 170 Euro, da eine solche Haltung "ja auch schon ein Luxus ist", wie Bürgermeister Johann Widmaier diese Regelung begründete. Teuer wird es auch für die Halter von "Kampfhunden". Für das Halten beispielsweise eines Bullterriers oder eines Pit Bulls werden mit Inkrafttreten der neuen Hundesteuersatzung zum 1. Januar 2020 dann ebenfalls 170 Euro fällig. Der zweite Kampfhund in der Familie oder im Haushalt kostet dann ebenfalls wiederum das Doppelte, also 340 Euro.

Hunde, die gefährlich sind, sollen auch mehr Geld kosten

Mit dieser drastischen Anpassung wolle man auch ordnungspolitisch Einfluss nehmen, wie Bürgermeister Johann Widmaier in der Sitzung mitteilte. Hunde, die gefährlich für Menschen und vor allem auch für andere Hunde werden können, sollen in der Haltung deshalb deutlich teurer sein, so die Absicht. Widmaier erinnerte in diesem Zusammenhang auch an die teilweise schrecklichen Geschehnisse der jüngeren Vergangenheit, als sogar Menschen von solchen Hunden totgebissen worden waren.

Hunderführerscheine haben auf die Steuer keine Auswirkungen

Entsprechende Befähigungsnachweise, auch Hunderführerscheine genannt, hätten auf die Besteuerung allerdings keine Auswirkungen, wie Oliver Freiberg auf Anfrage mitteilte.