In wenigen Wochen könnte es wieder soweit sein: Kommunen regeln per Satzung, wann verschneite Gehwege und Straßen von wem von der weißen Pracht befreit werden müssen. Foto: © momanuma - stock.adobe.com

Es wurde im Ostelsheimer Gemeinderat immer wieder diskutiert. Wer muss im Winter wann den Gehweg räumen? Und ist es so, wie es bisher gemacht wird, gerecht? Anstoß war eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe.

Ostelsheim - Gibt es in einer Straße keinen Gehweg, so muss ein ein Meter breiter Streifen auf einer Straßenseite geräumt und gestreut werden, forderte das OLG. Die Pflicht hierzu betrifft in ungeraden Jahren die Anwohner der Seite mit den ungeraden Hausnummern. In geraden Jahren ist es entsprechend umgekehrt.

Dieses Urteil müsse, so Bürgermeister Jürgen Fuchs, in die Streupflichtsatzung übernommen werden – alleine schon aus Gründen der Rechtssicherheit. In der Sitzung im Juni äußerte Rudi Schlienz (FWV) dagegen Bedenken. Er finde das ungerecht. Die Regelung solle auch auf Straßen mit dem Gehweg auf nur einer Seite angewandt werden, meinte er damals. Denn hier räume bisher immer der, auf dessen Seite der Gehweg verlaufe, egal, ob gerades oder ungerades Jahr.

Es geht um Arbeit und vor allem Verantwortung

In der jüngsten Sitzung des Gremiums stellte Fuchs nun einen Entwurf vor, Schlienz’ Vorschlag in die Satzung aufzunehmen. Schlienz zeigte sich zufrieden. "Die bisherige Regelung ist nicht schlüssig", argumentierte er. Der neue Vorschlag sei gerecht. Es spreche nichts dagegen. Er sei selbst von einer solchen Situation betroffen. Es ginge ihm aber nicht um die Arbeit, sondern um die Verantwortung.

Matthias Kröner (UL) stimmte Schlienz zu. Das bisherige Vorgehen sei nicht logisch. In Althengstett sei es anders geregelt. Allerdings funktioniere es dort nicht so richtig gut. Er sei trotzdem, vor allem aus Gerechtigkeitsgründen, für den neuen Vorschlag. Auch Alexander Ziegler (UO) sprach sich dafür aus. So könne man "Verantwortung und Haftung" aufteilen.

Ohne Mehrwert

Es gab aber auch Gegner. Bürgermeister Fuchs meinte, es war schon immer so, dass diejenigen, die einen Gehweg vor dem Haus haben, diesen räumen mussten. Die Menschen hätten sich an diesen Ist-Zustand gewöhnt. "Wir machen ein Fass auf, ohne Mehrwert", meinte Michael Dürr (FWV).

Und Tobias Cascio (UO) wies noch auf ein anderes Problem hin. "Im Spatzenweg gibt es keine ungeraden Hausnummern", erklärte er. Ob hier dann nur jedes zweite Jahr jemand räume, fragte er in die Runde. Am besten helfe einfach eine gute Nachbarschaft. Hauptamtsleiterin Sara Hartmann erklärte, dass in einem solchen Fall die Grundstückseigentümer räumpflichtig seien. "Also die Gemeinde", stellte Cascio fest. "Gehört das uns?", fragte Fuchs verdutzt. Diese Frage wurde aus dem Gremium bejaht.

Unabhängig von Jahreszahl und Hausnummer

Der Gemeinderat entschied sich schließlich dafür, das OLG-Urteil umzusetzen. Für Straßen mit nur einem Gehweg bleibt die bisherige Regel aber bestehen. Wer einen Gehweg vor dem Haus hat, muss ihn räumen – unabhängig von Jahreszahl und Hausnummer.