Am Mittwoch hat vor dem Amtsgericht Karlsruhe der Prozess gegen einen 35-Jährigen begonnen, dem zur Last gelegt wird, einen 27 Jahre alten Zeitungsausträger angefahren und zu Tode geschleift zu haben. Zum Tatzeitpunkt hatte der Verdächtige mehr als 2 Promille. (Symbolbild) Foto: dpa

Ein Zeitungsausträger wird von einem betrunkenen Autofahrer zu Tode geschleift - der Angeklagte beteuert, nichts davon bemerkt zu haben. Und wünscht, er könnte alles ungeschehen machen.

Ein Zeitungsausträger wird von einem betrunkenen Autofahrer zu Tode geschleift - der Angeklagte beteuert, nichts davon bemerkt zu haben. Und wünscht, er könnte alles ungeschehen machen.

Karlsruhe - Er soll sich vor gut einem Jahr betrunken ans Steuer gesetzt haben, einen Zeitungsausträger angefahren und ihn mehr als drei Kilometer weit mitgeschleift haben - am Mittwoch begann in Karlsruhe der Prozess gegen einen 35-jährigen Installateur. Das Unfallopfer, der 27 Jahre alte Austräger und Familienvater, erlag auf der Straße seinen schweren Verletzungen. Jogger entdeckten seine Leiche am frühen Morgen am Straßenrand.

Zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Karlsruhe entschuldigte sich der Angeklagte aus Walzbachtal (Kreis Karlsruhe) bei der Familie des Opfers: „Es tut mir sehr leid, was passiert ist. Ich würde es rückgängig machen, wenn es möglich wäre.“ Die Anklage wirft dem Mann fahrlässige Tötung, fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht und Trunkenheit am Steuer vor. Bei dem Unfall soll der Angeklagte eine Blutalkoholkonzentration von rund 2,4 Promille gehabt haben.

Vor dem tragischen Geschehen kurz nach 7.00 Uhr an einem Sonntagmorgen war der 35-Jährige mit Kollegen die ganze Nacht in einer Karlsruher Kneipe gewesen. Er hatte Billard gespielt, geredet und getrunken. Wieviel konnte auch anhand der Zeugenaussagen nicht genau geklärt werden. Jedenfalls war es zuviel: „Nicht trinkgewohnte Menschen würden mit so einem Blutalkoholspiegel unter den Tisch fallen“, konstatierte Richterin Diana Schick.

Das Opfer wurde laut Staatsanwaltschaft 3100 Meter mitgeschleift

Der ledige Angeklagte schlief nach eigener Aussage am frühen Morgen auf der Treppe vor dem Lokal ein. Als Passanten ihn weckten, stieg er in den Firmenwagen und fuhr über die Schnellstraße und A5 heimwärts. In Weingarten (Kreis Karlsruhe) verlor er in einer engen Straße die Kontrolle über den Transporter, prallte gegen das Heck eines Autos und erfasste den gebückt stehenden Zeitungsausträger, der gerade sein Wägelchen mit Zeitungen beladen wollte. Der Vater einer kleinen Tochter geriet unter den Wagen des Unfallverursachers und wurde laut Staatsanwaltschaft 3100 Meter mitgeschleift. Er verblutete.

Der Angeklagte beteuerte am Mittwoch: „Ich habe nur den Aufprall bemerkt.“ Weil er von einem Blechschaden ausgegangen sei und sein Handy fast leer war, habe er so schnell wie möglich ins nur wenige Minuten entfernte Zuhause fahren wollen - um von dort die Polizei zu informieren. Erst im Gespräch mit der Polizei habe er von dem Toten gehört. Die Wucht des Aufpralls war so groß, dass mehrere Autos aufeinandergeschoben wurden.

Der Unfallfahrer betonte vor Gericht, er sei kein Gewohnheitstrinker. Er räumte aber ein, dass sich seine frühere Freundin und Mutter eines gemeinsamen Sohnes von ihm vor fünf Jahren auch wegen seines Alkoholkonsums getrennt habe. Nach dem Unfall habe er keinen Tropfen mehr angerührt, er war danach „wegen Alkohol“ in Behandlung und auch in einer psychosomatischen Klinik.

Weitere Verhandlungstermine sind für den 14. und 15. November geplant.