Nach langen Verhandlungen endet der Hess-Prozess mit einem Vergleich. Foto: Dedert

Die beiden Angeklagten Christoph Hess und Peter Ziegler gaben am Mittwoch bekannt, dass sie das Vergleichsangebot der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim annehmen.

Villingen-Schwenningen/Mannheim - Jetzt steht es fest: Die beiden vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim im Hess-Skandal angeklagten ehemaligen Geschäftsführer der Villinger AG werden nicht ins Gefängnis wandern und auch lediglich zu überschaubaren Bewährungsstrafen verurteilt. Am Mittwoch gaben die beiden Angeklagten bekannt, dass sie das Vergleichsangebot des Gerichts annehmen.