Ein selbsterklärter „Reichsbürger“ musste sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht in Freudenstadt verantworten. Dem Mann wurde vorgeworfen, eine Trans-Frau mit einer Holzlatte geschlagen zu haben. Auch soll der Mann einen Schornsteinfeger mit dem Tod bedroht haben.
Wie geht man mit einem Angeklagten um, der weder die Bundesrepublik Deutschland noch deren Gerichte anerkennt? Vor dieser Herausforderung stand am Freitag das Amtsgericht Freudenstadt. Denn angeklagt war ein Mann, der sich selbst freimütig als „Reichsbürger“ bezeichnet.
Dem Mann wurden gleich mehrere Straftaten zur Last gelegt: So soll er im Dezember 2022 seine damalige Nachbarin – eine Trans-Frau – mehrfach mit einer Holzlatte geschlagen und dabei schwulenfeindlich beschimpft haben.
Darüber hinaus wurde dem Angeklagten vorgeworfen, im September 2023 mit einer Schneeschaufel nach der Frau geschlagen zu haben. Und im November des selben Jahres soll er einem Schornsteinfeger gedroht haben, „ihm eine Kugel in den Kopf zu schießen“, so der Staatsanwalt.
Von der Polizei zuhause abgeholt
Von Anfang an gestaltete sich der Prozess schwierig. Denn eigentlich sollte der Fall im Februar verhandelt werden. Doch damals tauchte der Angeklagte nicht vor Gericht auf. Deshalb wurde er diesmal von gleich mehreren Justizbeamten und von der Polizei zuhause abgeholt.
Den Prozess nutzte der in Osteuropa geborene „Reichsbürger“ dann sogleich, um in gebrochenem Deutsch einige besonders abstruse Verschwörungstheorien von sich zu geben: „Das Deutsche Reich ist bestehend. Sigmar Gabriel hat gesagt, die BRD ist eine Firma und Frau Merkel ist die Geschäftsführerin.“
Dementsprechend erkannte er auch die Autorität des Gerichts nicht an. „Nur Militärgerichte haben Befugnis“, so der Mann. Mehrmals äußerte der Angeklagte im Gerichtssaal schwulenfeindliche Beschimpfungen, womit er sich noch weiter belastete. Darauf wies ihn auch die Richterin hin, allerdings vergeblich. „Wenn wir Kriegsrecht haben, dürfte etwas Beschimpfungen drin sein“, meinte der Mann.
Selbst den jährlichen Kontrollbesuch des Schornsteinfegers empfindet der Angeklagte offenbar als illegitimen staatlichen Übergriff, wie der Vorfall vom November vergangenen Jahres zeigt. Da er sich schon mehrfach geweigert hatte, einen Schornsteinfeger in sein Haus zu lassen, rückte schließlich die Polizei an, um dem Schornsteinfeger Zugang zum Haus zu verschaffen.
„Er hat gesagt, dass er mich umbringt“
Doch der Einsatz musste abgebrochen werden, da der „Reichsbürger“ drohte, auf die Beamten zu schießen, wie einer der Polizisten, der bei dem Einsatz dabei war, vor Gericht aussagte. Doch damit nicht genug. Bei einem Telefonat bedrohte der Mann den Schornsteinfeger auch direkt: „Er hat gesagt, dass er mich umbringt und meine ganze Familie“, berichtete der Schornsteinfeger im Prozess. Der Polizist konnte das bestätigen, denn der Schornsteinfeger hatte geistesgegenwärtig sein Handy auf laut gestellt.
Schwieriger gestaltete sich die Rekonstruktion der Angriffe auf die Trans-Frau. Denn teilweise waren die Aussagen der Zeuginnen widersprüchlich. Auch konnten sie sich an viele Details nicht mehr erinnern. Das fiel einer der Zeuginnen nach längerer Befragung sogar selbst auf: „Ich merke gerade, dass ich mir widerspreche“, meinte die Frau. „Ich weiß es nicht mehr so genau.“
Haftstrafe von 13 Monaten auf Bewährung
Dennoch sah es die Richterin schließlich als erwiesen an, dass der Mann seine Nachbarin mit einer Holzlatte geschlagen und damit eine gefährliche Körperverletzung verübt hat. Denn die Frau hatte sich durch den Angriff eine Schürfwunde und eine Prellung am Kopf zugezogen, die von der Polizei bezeugt und im Krankenhaus dokumentiert wurde.
Mit Blick auf den zweiten Vorfall sah die Richterin zumindest eine versuchte Körperverletzung als erwiesen an. Und auch die Bedrohung des Schornsteinfegers und der Polizisten konnte in den Augen der Richterin zweifelsfrei bewiesen werden. Sie verurteilte den Mann daher zu einer Haftstrafe von 13 Monaten, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem muss der Mann eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro zahlen.
Ob er die Strafe wirklich zahlt, bleibt abzuwarten. Denn vor Gericht gab er zu, Geldstrafen, zu denen er bereits wegen ähnlicher Vorfälle verurteilt worden war, nicht gezahlt zu haben. Auch hat er kein Einkommen: „In dem Nazisystem arbeite ich nicht mehr.“ Stattdessen lebt er von seinen Ersparnissen und hofft, dass diese bis zu der von ihm erwarteten „Endzeit“ ausreichen.
Die Richterin machte dem Verurteilten daher noch mal deutlich: „Sie können sicher sein, wenn Sie die Geldauflage nicht bezahlen, wird der Staat, den Sie nicht anerkennen, mit der Macht all seiner Verfolgungsorgane auf sie zukommen. Dann gehen Sie ins Gefängnis.“