Im Prozess gegen fünf mutmaßliche Mitglieder der United Tribuns aus VS, denen Menschen- und Drogenhandel vorgeworfen wird, deuten sich teils lange Haftstrafen an. Da Geständnisse angekündigt wurden, könnte die Strafen aber geringer ausfallen.
Es sind schwere Straftaten, die den fünf Männern aus Villingen-Schwenningen vorgeworfen werden. Sie sollen, mutmaßlich als Mitglieder der mittlerweile verbotenen rockerähnlichen Gruppierung United Tribuns, Menschenhandel betrieben haben, um Frauen zur Prostitution zu zwingen und auch umfangreiche Mengen an Rauschgift in Umlauf gebracht haben.
Die Anklage hatte am ersten Verhandlungstag deutlich gemacht, dass das Geld – offenbar ein Millionenbetrag – direkt in die Kassen der United Tribuns floss. Deren Anführer Armin Culum, besser bekannt unter dem Namen Boki, dürfte von den Einnahmen profitiert haben. Er sitzt, um sich vor dem Zugriff deutscher Behörden zu schützen, in seiner Heimat in Bosnien-Herzegowina.
Auch sein Sohn A. ist laut den Ermittlungsbehörden in den Handel mit Frauen und Drogen verwickelt gewesen. Er soll, davon geht die Staatsanwaltschaft aus, seinen Vater beerben. Eigentlich hätte er in dem umfangreichen Prozess ebenfalls auf der Anklagebank Platz nehmen soll, der 23-Jährige befindet sich aber auf der Flucht.
Mehrstündige Verständigungsgespräche
Vor dem Landgericht Konstanz zeichnete sich am zweiten Verhandlungstag derweil eine Einigung hinsichtlich der Bestrafung der fünf Angeklagten ab – allerdings hinter den Kulissen als Verständigungsgespräche. Heißt konkret: Die Kammer sowie die Staatsanwaltschaft sprechen sich mit den Verteidigern ab, welche Strafen in Betracht kommen.
Die Ergebnisse dieser mehrstündigen, nicht öffentlichen Rechtsgespräche gab am Dienstag der Vorsitzende Richter Joachim Dospil bekannt. Demnach erwarten die meisten Angeklagten mehrjährige Haftstrafen, drei von ihnen kündigten Geständnisse an, so dass man sich hier auf die Verständigung mit dem entsprechenden Strafrahmen einigen konnte.
27-Jähriger steht im Mittelpunkt
Im Mittelpunkt steht dabei ein 27-jähriger Deutscher, der zuletzt in Schwenningen gewohnt hatte. Er wird beschuldigt als Mitglied einer Bande mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er gemeinsam mit dem flüchtigen A. Culum und einem 23 Jahre alten Angeklagten den Drogenhandel organisiert hat. Teilweise seien Drogen aus der Schweiz sowie über eine Handelsroute von Südamerika über die Niederlande nach VS geschmuggelt werden.
Kommt Jugendstrafrecht zum Tragen?
Nach derzeitigem Stand muss der 27-Jährige mit einer Gefängnisstrafe von bis zu sieben Jahren rechnen. Der 23-Jährige, der zudem beschuldigt wird, als Loverboy Frauen gefügig gemacht zu haben, um sie zum Anschaffen zu zwingen, könnte eine fünfjährige Haftstrafe aufgebrummt bekommen. Bei ihm könnte auch das Jugendstrafrecht, dann mit geringerer Strafe, noch zum Tragen kommen.
Ein weiterer, 27 Jahre alter Angeklagter muss derweil mit einer Haftstrafe von sechs Jahren rechnen. Auch er soll in die Drogengeschäfte verwickelt gewesen sein und galt als Verwalter des Rauschgifts, welches teilweise in einem Mehrfamilienhaus in der Obereschacher Straße in Villingen gelagert wurde. Er zeigte sich bislang nicht zu einem Geständnis bereit.
Waren sie als Bande verabredet?
Bei den drei Angeklagten dürfte dabei auch entscheidend sein, ob ihnen ein Handeln als Bande nachgewiesen werden kann. Dies würde automatisch eine härtere Bestrafung bedeuten. Die Verteidiger zweifeln jedoch, dass eine Bandenabsprache gerichtsfest verwertet werden und entsprechend verurteilt werden kann.
Zwei weitere Angeklagte, die Ende Juni bereits aus der Untersuchungshaft entlassen wurden, könnten mit mehr Milde rechnen. Dabei handelt es sich um einen 33-Jährigen, der ebenfalls der Zwangsprostitution beschuldigt wird, sowie einem 25 Jahre alten Mann, der bei den Drogengeschäften nur eine untergeordnete Rolle gespielt haben soll. Sie müssen mit einer zwei beziehungsweise dreijährigen Haftstrafe rechnen, möglicherweise auch auf Bewährung.
Fußfesseln bleiben dran
Angesichts der angekündigten Geständnisse ist für die weiteren Verhandlungstage zu erwarten, dass die Angeklagten selbst zur Aufklärung des kriminellen Treibens beitragen. Unabhängig davon sollen weitere Zeugen gehört werden.
Die Verhandlungen beim Landgericht Konstanz finden weiter unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Richter Joachim Dospil lehnte zudem ab, dass den inhaftierten Angeklagten die Fußfesseln während der Verhandlung abgenommen werden. Angesichts der Tatsache, dass sich einer der Angeklagten auf der Flucht befindet und ein anderer eine Flucht angekündigt habe, bleiben die Fußfesseln bestehen.