Was wussten die früheren Manager vom Abgasskandal bei VW? Hätten sie die Porsche-Aktionäre informieren müssen? Wie der Prozess vor dem OLG Stuttgart weitergeht.
Rein terminlich könnte das Zusammentreffen von Zukunftshoffnung und Vergangenheitsbewältigung bei Porsche kaum enger getaktet sein. Zwei Gerichtsentscheidungen flankieren die feierliche Erstnotierung an der Frankfurter Börse, die erste lieferte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Mittwoch: Es holt zwei Protagonisten einer früheren Ära ins Rampenlicht zurück. Wendelin Wiedeking und Holger Härter, ehemals Vorstandschef und Finanzvorstand, sollen als Zeugen im Anlegerprozess in Sachen Abgasbetrug aussagen.
Am 7. Dezember sollen die beiden Ex-Manager der VW-Dachgesellschaft Porsche SE erhellen, wann und wie sie von unerlaubten Abgasmanipulationen bei VW-Motoren erfahren haben. Auf Antrag eines beigeladenen Aktionärs, der von der Kirchentellinsfurter Anlegerkanzlei Tilp vertreten wird, werden dabei Vorgänge bis ins Jahr 2008 zurück betrachtet – und damit noch weiter, als es der Kläger in dem Musterverfahren, ein britischer Pensionsfonds, gefordert hatte.
Die Porsche SE weist die Forderungen zurück
Im Kern geht es um die Frage, ob der VW-Haupteigner Porsche SE Insiderkenntnisse hatte, die er aufgrund der Börsenregeln hätte veröffentlichen müssen. Aktionäre der Holding fordern 5,7 Millionen Euro Schadenersatz. Wäre der Abgasskandal früher bekannt geworden, hätten sie die Aktien billiger erstehen können, so ihr Argument. Wiedeking und Härter gehörten damals auch dem VW-Aufsichtsrat an. Zudem wird im Verfahren die Doppelrolle von Martin Winterkorn beleuchtet, der bei Bekanntwerden des Abgasskandals 2015 Chef von VW und Porsche SE war. Die Porsche SE bestreitet die Schadenersatzansprüche und gab sich am Mittwoch überzeugt, dass die Beweisaufnahme ihre Sicht bestätigen wird. Sie bestreitet generell Veröffentlichungspflichten der Holding für Vorgänge bei VW.
In Celle geht es um die gescheiterte Übernahme von VW
Ein anderes Kapitel der Vergangenheitsbewältigung findet am Freitag in Celle ein zumindest vorläufiges Ende: Nach fünfjähriger Prozessdauer steht das Urteil im Musterverfahren um die vor mehr als zehn Jahren gescheiterte Übernahme von VW durch Porsche an. Anleger klagen auch in diesem Verfahren auf Schadenersatz für erlittene Kursverluste wegen unzureichender Informationen. Sie fordern mehr als fünf Milliarden Euro, jedoch mit geringen Erfolgsaussichten, wie der bisherige Prozessverlauf zeigt.
Wie häufig bei Musterprozessen, dürfte dem Urteil in Celle aber eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof folgen. Die Hauptfiguren des Übernahmeversuchs, Wiedeking und Härter, wurden bereits in einem Strafverfahren vom Verdacht der Marktmanipulation freigesprochen.