Geladen sind fünf Zeugen und ein Sachverständiger.(Symbolfoto) Foto: VRVIRUS - stock.adobe.com

Um sexuelle Nötigung geht es in einem Berufungsverfahren, das am 5. September beginnt.

Die 1. Große Jugendkammer verhandelt ab Dienstag, 5. September, 9 Uhr, im Saal 201 ein Berufungsverfahren gegen einen 22-jährigen deutschen Angeklagten wegen sexueller Nötigung. Der Angeklagte wurde durch Urteil des Amtsgerichts Rottweil – Jugendschöffengericht – vom 25. April 2022 wegen sexueller Nötigung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist, verurteilt.

Der Angeklagte soll im Januar 2021 einen Bekannten sexuell bedrängt haben. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die Termine zur Hauptverhandlung sind bestimmt auf 5. und 7. September, jeweils 9 Uhr. Geladen sind fünf Zeugen und ein Sachverständiger.