Hundekot, der nicht in Dog-Stationen wie hier im Bild entsorgt, sondern auf Rad- oder Gehwegen liegen gelassen wird, ist in Oberndorf ein großes Ärgernis. Foto: Schobel

Lärm und Verunreinigungen von Hunden auf den Wegen – das sind laut Stadtverwaltung zwei nicht enden wollende Probleme in Oberndorf. Diskutiert wurde das im Rahmen der Beratung zur Neufassung der Polizeiordnung.

Oberndorf - Umweltschädliches Verhalten und Belästigung der Allgemeinheit sind unter anderem Inhalte der Polizeiverordnung der Stadt Oberndorf. Diese wird auf Grundlage des Polizeigesetzes gefasst und ist nur für einen Zeitraum von rund 20 Jahren gültig.

So muss sie nun neu gefasst werden, wie im Verwaltungsausschuss erklärt wurde. Einige Oberndorf-spezifische Änderungen wurden von Jana Wachter, Leiterin des Sachgebietes "Ordnungsverwaltung", vorgestellt.

Nächtliches Böllern

Ein Problem, das laut Bürgermeister Hermann Acker recht oft an die Verwaltung herangetragen werde, sei das Schießen mit Böllern und Vorderladerwaffen anlässlich von Ereignissen und außerhalb von Schießstätten. "Wenn nachts ein Kind auf die Welt gebracht wird, muss nicht der halbe Ort aus dem Bett fallen. Wenn einer etwas Schönes erlebt, darf das nicht zur Belästigung Anderer ausarten", meinte Bürgermeister Acker, dass sich da gewisse "Unsitten", die nichts mit einer Tradition zu tun haben, eingeschlichen hätten.

Natürlich nehme man Rücksicht auf Veranstaltungen zur Brauchtumspflege, so Wachter, jedoch müsse der Einzelfall geprüft werden. Deshalb muss man laut Verordnung zehn Tage vor dem Schießen mit Böllern und Vorderladerwaffen eine Erlaubnis bei der Ortspolizeibehörde beantragen. Silvester sei ein Sonderfall, so Wachter auf Nachfrage von Thorsten Ade (CDU).

Hundekot wird liegen gelassen

Ein nicht enden wollendes Problem, das sich durch die steigende Anzahl an Haltern noch verschlimmere, seien nicht entfernte Verunreinigungen durch Hunde auf Rad- und Gehwegen sowie auf Wiesen und Feldern.

Vor allem auf und entlang des Neckartalradwegs sei das oft der Fall und stelle gleichzeitig durch beispielsweise Parasiten und Medikamentenrückstände eine Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier dar. Deshalb wolle man über die Mustersatzung hinaus mit einer Formulierung klarstellen, auf welchen Flächen Hundekot zu entfernen ist, erklärte Wachter.

Keine Mittagsruhezeit

Aus der neu zu fassenden Polizeiordnung herausgenommen werden soll die Mittagsruhezeit bei Sport- und Spielplätzen. Die umliegenden Städte hätten diese bereits aus ihren Verordnungen entfernt. Zudem gelte selbst für Geräte und Maschinen der gleichnamigen Lärmschutzverordnung zufolge nur für wenige, sehr laute Geräte eine Mittagspausenregelung.

Auch für Haus- und Gartenarbeiten soll künftig werktags nur noch eine Ruhezeit zwischen 20 und 7 Uhr gelten. Die häufigsten Beschwerden in Oberndorf bezögen sich auf Rasenmäher-Lärm während der Mittagszeit in Wohngebieten, so die Verwaltung. Diese Beschwerden seien aber ohnehin schon jetzt wirkungslos, da das Bundesimmissionsschutzgesetz die Nutzung am Mittag erlaube.

Häufigkeit entscheidend

Günter Niethammer (FWV) meinte, dass Lärm subjektiv recht unterschiedlich wahrgenommen werde. Er fragte, ob es Werte gebe, an denen man sich orientiere. Jana Wachter erklärte, bei Sportstätten gebe es Grenzwerte. In anderen Fällen gehe es aber weniger um konkrete Zahlen als vielmehr darum, wie oft eine Belästigung stattfinde. Bei Hundegebell könne es sich beispielsweise entweder um einen Einzelfall oder aber ein Dauerproblem handeln.

Ein weiterer Punkt betraf das Reinigen von Fahrzeugen. Dabei ist bislang nur das "Abspritzen der Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen" verboten. In der neuen Fassung wird das präzisiert. Dort soll es dann heißen: "Motor- und Unterbodenwäsche an Fahrzeugen sowie die Reinigung von Gegenständen auf öffentlichen Straßen, bei denen Öl, Benzin oder andere wassergefährdende Stoff auf die Straße, in den Untergrund oder das Kanalnetz gelangen können, sind verboten".